Teilrevision Epidemiengesetz
Das Epidemiengesetz (EpG) dient dazu, die Bevölkerung vor übertragbaren Krankheiten zu schützen. Es wird revidiert, um Erkenntnisse aus der Corona-Pandemie zu berücksichtigen und dafür zu sorgen, dass die Schweiz künftige Gesundheitskrisen möglichst gut bewältigen kann. Dazu gehört etwa auch, Antibiotika-Resistenzen besser zu bekämpfen.
Bundesamt für Gesundheit BAG
Abteilung Übertragbare Krankheiten
Sektion Strategien und gesetzliche Grundlagen
Schwarzenburgstrasse 157
Schweiz - 3003 Bern
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