Tätigkeitsberichte über die Aufsicht der sozialen Kranken- und Unfallversicherung
Die Abteilung Versicherungsaufsicht publiziert ab dem Geschäftsjahr 2016 jährlich einen Tätigkeitsbericht.
Die Aufsichtsbehörde stützt sich bei ihrer Tätigkeit einerseits auf das seit dem 1. Januar 2016 in Kraft stehende Krankenversicherungsaufsichtsgesetz (KVAG) sowie die entsprechende Verordnung (Krankenversicherungsaufsichtsverordnung, KVAV). Andererseits basiert sie sich auf das Unfallversicherungsgesetz (UVG) und das Militärversicherungsgesetz (MVG) sowie deren Ausführungsverordnungen.
Das KVAG bezweckt die Interessen der Versicherten zu schützen. Ausserdem soll damit Transparenz über die soziale Krankenversicherung geschaffen werden. Mit dem vorliegenden Bericht, der im Jahre 2017 erstmals erscheint, möchte auch die Aufsichtsbehörde Transparenz über ihre Tätigkeiten schaffen.
Weitere Informationen
Weiterführende Themen
Versicherer und Aufsicht
Die Aufsicht über die Versicherer, welche die Grundversicherung anbieten, wird vom Bundesamt für Gesundheit ausgeübt. Die Aufsicht über die Zusatzversicherungen, die unter das Privatversicherungsrecht fallen, obliegt dagegen der Finanzmarktaufsicht (FINMA).
Unfallversicherung: Versicherer und Aufsicht
Informieren Sie sich hier, wer die Unfallversicherung durchführt, wer Aufsicht über die Unfallversicherung hat sowie über Kreis- und Informationsschreiben.
Militärversicherung: Versicherer und Aufsicht
In der Militärversicherung gibt es einen einzigen Versicherer, der unter der Aufsicht des Bundes steht.
Bundesamt für Gesundheit BAG
Abteilung Versicherungsaufsicht
Schwarzenburgstrasse 157
Schweiz - 3003 Bern