Stellungnahme zum Roche-Entscheid
Roche hat entschieden, das Antibiotikum Rocephin® vom Markt zu nehmen. Das BAG bedauert dies. Es stand mit Roche seit Mitte Januar in engem Kontakt und hat das Unternehmen bei der Suche nach Lösungen unterstützt.
Das BAG bedauert die Einstellung der Produktion von Rocephin® in der Schweiz. Das BAG stand mit Roche seit Mitte Januar in einem sehr engem Kontakt – und hat das Unternehmen bei der Suche nach Lösungen unterstützt.
Das BAG hat Roche auf die Modalitäten der Preisüberprüfung und die Möglichkeit von Preiserhöhungen hingewiesen und danach gefragt, was die Schweiz beitragen könne, damit der Produktionsstandort nicht aufgegeben wird. Nach Einschätzung von Roche reichen eine Preiserhöhung in der Schweiz oder eine Abnahmegarantie nicht aus, um den Standort in die Gewinnzone zu bringen. Es brauche eine europäische Lösung. Roche hat trotz Hinweisen auf die Möglichkeit von Preiserhöhungen beim BAG kein entsprechendes Gesuch eingereicht.
Auf europäischer Ebene informierte Roche auch die HERA (Generaldirektion der Europäischen Kommission, die für Krisenvorsorge und -reaktion bei gesundheitlichen Notlagen zuständig ist). Die Schweiz ist nicht Mitglied von HERA, das BAG unterstützte Roche aber bei den Kontakten mit Mitgliedstaaten.
Die Abklärungen aller Involvierten zeigten, dass Rocephin®/Ceftriaxon vom «Executive Steering Group on Shortages and Safety of Medicinal Products (MSSG)» der europäischen Arzneimittelagentur (EMA) zwar auf die Liste kritischer Arzneimittel gesetzt wurde. Dessen «appel d’intérêt» zu einem «joint procurement» für Rocephin®/Ceftriaxon fand bei den Mitgliedstaaten aber keine Resonanz. Dies mit der Begründung: Die Versorgungssicherheit für dieses Antibiotikum sei gegeben, die Lieferketten seien genügend stabil.
Das BAG hat im Bestreben, die Produktion in der Schweiz zu halten, auch das Staatssekretariat für Wirtschaft (SECO) kontaktiert.
Die Behandlung gegen resistente Keime ist in der Schweiz trotz der Einstellung der Produktion durch Roche sichergestellt. Es sind zwei Generika-Anbieter mit dem Wirkstoff Ceftriaxon auf dem CH Markt. Und Ceftriaxon gehört zu den Pflichtlager-Medikamenten, die freigegeben werden können, wenn der Markt die Versorgung nicht mehr selbst sicherstellen kann.
Die Pflichtlager decken den durchschnittlichen Bedarf während zwei bis drei Monaten. Ceftriaxon figuriert auf der Tabelle der Verordnung des Eidgenössischen Departements für Wirtschaft, Bildung und Forschung (WBF) zur Pflichtlagerhaltung von Arzneimitteln: SR 531.215.311 - Verordnung des WBF vom 20. Mai 2019 über die Pflichtlagerhaltung von Arzneimitteln | Fedlex.
Der Fall zeigt, wie wichtig es ist, die Versorgungssicherheit mit Arzneimitteln in Europa und der Schweiz zu stärken. Der Bundesrat hat bereits verschiedene Massnahmen dazu getroffen – und bleibt weiter dran:
- Dazu gehört zum Beispiel, dass für lebenswichtige Medikamente Preiserhöhungen gewährt werden können.
- Das BAG setzt sich zudem dafür ein, finanzielle Anreize zu ermöglichen, damit Pharma-Firmen lebenswichtige Medikamente wie Antibiotika unabhängig von der verkauften Menge weiter zur Verfügung stellen.
Die dafür nötige gesetzliche Grundlage fehlt in der Schweiz derzeit bedauerlicherweise noch.
Der Bundesrat will da aber Abhilfe schaffen: Das läuft mit der Revision des Epidemiengesetzes. Er hat darin eine entsprechende gesetzliche Grundlage verankert. Der Ball ist nun beim Parlament, das die Revision berät. Das BAG hat sich sehr dafür engagiert – und macht dies weiter, um die Versorgung zu stärken.
Mit dem Gegenentwurf zur Volksinitiative «Ja zur medizinischen Versorgungssicherheit» und rasch umsetzbaren weiteren Massnahmen will der Bundesrat zudem die Versorgung mit allen am häufigsten genutzten Medikamenten der Grundversorgung stärken. Dazu bereitet er ein Paket vor, das er im Frühling verabschieden will.
Bundesamt für Gesundheit BAG
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