Statistiken Anerkennungen Psychologieberufe
Seit 1. April 2013 ist die Psychologieberufekommission (PsyKo) verantwortlich für die Anerkennungen ausländischer Abschlüsse der Psychologieberufe. Bis zum 31. Dezember 2023 hat die PsyKo 4394 Abschlüsse aus insgesamt 69 verschiedenen Ländern anerkannt.
Anerkannte Hochschulabschlüsse und Weiterbildungstitel
Vom 1. April 2013 bis zum 31. Dezember 2023 wurden insgesamt 3683 Hochschulabschlüsse in Psychologie und 706 Weiterbildungstitel anerkannt.
Anerkannte Abschlüsse in Psychologie und Weiterbildungstitel nach Ausstellungsland
Von den insgesamt 4394 Anerkennungen entfallen gut 76% auf die Top 5 Ausstellungsländer Italien, Deutschland, Frankreich, Portugal und Österreich. Die restlichen 24% verteilen sich auf übrige Länder, unter anderem Länder aus Südamerika und Mittel -und Osteuropa.
Rechtliche Grundlagen
Die rechtlichen Grundlagen für die Anerkennung der Hochschulabschlüsse in Psychologie und Weiterbildungstitel der Psychologieberufe finden Sie auf dieser Seite unter «Dokumente» sowie unter «Gesetze».
Möchten Sie noch mehr erfahren?
Die Rohdaten für weitere Auswertungen zu den anerkannten Hochschulabschlüssen Psychologie und Weiterbildungstitel im Geltungsbereich des PsyG finden Sie auf dieser Seite im Register «Dokumente».
Weitere Informationen
Weiterführende Themen

Anerkennungen von Psychologieberufen
Seit Inkrafttreten des Psychologieberufegesetzes (PsyG) am 1. April 2013 prüft die Psychologieberufekommission (PsyKo) ausländische Hochschulabschlüsse in Psychologie und Weiterbildungstitel im Geltungsbereich des PsyG.
Psychologieberuferegister PsyReg
Mit dem Psychologieberuferegister (PsyReg) wird auch für die Psychologieberufe ein Berufsregister geschaffen. Das PsyReg ist seit dem 1. August 2017 für die Öffentlichkeit zugänglich und wird für mehr Transparenz und Qualität im Bereich der Psychologieberufe sorgen.
Psychologieberufekommission (PsyKo)
Die Psychologieberufekommission (PsyKo) berät Bundesrat und Departement in der Umsetzung des Psychologieberufegesetzes (PsyG) und entscheidet über die Anerkennung ausländischer Diplome und Weiterbildungstitel in den nach PsyG geregelten Fachbereichen.
Bundesamt für Gesundheit BAG
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