Stationäre anthroposophische Komplexbehandlung
Die stationäre anthroposophische Komplexbehandlung wird durch die obligatorische Krankenpflegeversicherung vergütet. Zur Überprüfung der Kostenübernahme der stationären anthroposophischen Komplexbehandlung durch die obligatorische Krankenpflegeversicherung wurde ein HTA-Bericht in Auftrag gegeben, um die klinische Wirksamkeit und Effizienz, die Sicherheit, das Kosten-Nutzen-Verhältnis, die Auswirkungen auf den Kostenhaushalt sowie ethische, rechtliche, gesellschaftliche und organisatorische Aspekte zu untersuchen.
Bundesamt für Gesundheit BAG
Abteilung Leistungen Krankenversicherung
Sektion Health Technology Assessment
Schwarzenburgstrasse 157
Schweiz - 3003 Bern
Sektion Health Technology Assessment
Schwarzenburgstrasse 157
Schweiz - 3003 Bern