Zum Hauptinhalt springen

Veröffentlicht am 5. März 2025

Stationäre anthroposophische Komplexbehandlung

Die stationäre anthroposophische Komplexbehandlung wird durch die obligatorische Krankenpflegeversicherung vergütet. Zur Überprüfung der Kostenübernahme der stationären anthroposophischen Komplexbehandlung durch die obligatorische Krankenpflegeversicherung wurde ein HTA-Bericht in Auftrag gegeben, um die klinische Wirksamkeit und Effizienz, die Sicherheit, das Kosten-Nutzen-Verhältnis, die Auswirkungen auf den Kostenhaushalt sowie ethische, rechtliche, gesellschaftliche und organisatorische Aspekte zu untersuchen.

Bundesamt für Gesundheit BAG

Abteilung Leistungen Krankenversicherung
Sektion Health Technology Assessment
Schwarzenburgstrasse 157
Schweiz - 3003 Bern