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Masterplan Biomedizin: Stärkung der biomedizinischen Forschung und Technologie

Der Masterplan Biomedizin dient dazu, die biomedizinischen Forschung und Technologie mit guten Rahmenbedingungen zu stärken und den Zugang zu Innovationen zu verbessern. Er enthält Massnahmen entlang der gesamten Wertschöpfungskette - von der Entwicklung über die Zulassung bis zur Vermarktung von Arzneimitteln.

Die biomedizinische Forschung und Industrie ist für die Schweiz sehr wichtig. Um die Rahmenbedingungen und die Wettbewerbsfähigkeit der Schweiz in der Biomedizin zu stärken und den Zugang zu Innovationen zu verbessern, hat der Bundesrat 2013 den Masterplan Biomedizin lanciert. Gleichzeitig wurde ein erstes Massnahmenpakt beschlossen. Ein zweites folgte 2022 für die Zeit bis 2026.

Die Massnahmen decken die gesamten Wertschöpfungskette ab - von der Forschung und Entwicklung über die Zulassung bis zur Vermarktung und Verfügbarkeit von Arzneimitteln für die Patientinnen und Patienten.

Aufgrund der Sparmassnahmen des Bundes wurde entschieden, den Masterplan Ende 2025 früher als geplant auslaufen zu lassen. Die dank dem Masterplan erarbeiteten Massnahmen, Programme und Gesetzesrevisionen werden aber weitergeführt.

Dem BAG ist im Rahmen des Masterplans Biomedizin eine koordinierende Rolle zugekommen. Es wurden auf diesem Weg aber keine finanziellen Mittel gesprochen, und so entfallen mit dem Auslaufen des Masterplans auch keine Gelder für die biomedizinische Forschung.

Mit dem Masterplan konnten wichtige Verbesserungen erzielt werden, wie aus der «Standortbestimmung 2013–2025» des Bundesamtes für Gesundheit (BAG) hervorgeht.

Wichtige Fortschritte

Der Bund stärkt Forschung, Innovation und Technologietransfer auf vielfältige Weise, wie die folgenden Beispiele zeigen:

  • Der Bund fördert die klinische Forschung konkret z.B. durch die Finanzierung von Institutionen wie der Schweizerischen Akademie der Medizinischen Wissenschaften (SAMW) und der Forschungseinrichtung Swiss Clinical Trial Organisation (SCTO). Diese engagieren sich dafür, die Rahmenbedingungen für klinische Studien zu verbessern.
  • Der Bundesrat hat 2024 ausserdem neue, schnellere Verfahren für die Rückerstattung von Arzneimitteln eingeführt. Und Swissmedic ist daran, die Bewilligungserteilung zu beschleunigen, z.B. durch die Zusammenarbeit mit anderen Regulierungsbehörden.
  • Mit dem Programm zur digitalen Transformation im Gesundheitswesen (DigiSanté) verbessert der Bund den sicheren Austausch und baut die Sekundärnutzung von Gesundheitsdaten weiter aus. Auch das Swiss Personalized Health Network wird weitergeführt (SPHN), das sich für eine Verbesserung der Datenverfügbarkeit einsetzt.
  • Zudem fördert der Bund Innovation in Start-ups und KMU mit gezielten Massnahmen über die Förderinstrumente von Innosuisse und durch bedarfsgerechte Beratungen des Innovationsbüros von Swissmedic.

Ausblick

Die verschiedenen Akteure des Bundes sorgen zusammen mit den Forschungseinrichtungen und der Privatwirtschaft dafür, dass die  Massnahmen zur Förderung der biomedizinischen Forschung und Technologie weiter umgesetzt werden.

Dazu gehören insbesondere die Weiterentwicklung digitaler Technologien mit der Umsetzung des Programms DigiSanté, Gesetzesrevisionen zur Anpassung an gesellschaftliche und marktwirtschaftliche Bedürfnisse sowie die Umsetzung des Massnahmenpakets zur Stärkung der Versorgung mit Heilmitteln.

Weitere Informationen

Bundesamt für Gesundheit BAG

Abteilung Biomedizin
Schwarzenburgstrasse 157
Schweiz - 3003 Bern