Soziale Folgen von problematischem Alkoholkonsum
Alkohol beeinträchtigt nicht nur die eigene Gesundheit. Er hat auch Auswirkungen auf Dritte, wenn zu viel, zu oft oder zur falschen Zeit getrunken wird: Er verursacht Leid bei Angehörigen, ist für hohe Kosten verantwortlich und kann zu Unfällen und Gewalt führen.
Alkohol ist kein gewöhnliches Konsumgut. Vielmehr gilt es, vorsichtig mit dieser Substanz umzugehen.
Angehörige mitbetroffen
Gerade nahe Familienmitglieder, namentlich auch Kinder, leiden oft unter den negativen Folgen des Alkoholkonsums. Beziehungen werden schwierig, Sorgen belasten die Familie, dazu kommen finanzielle und gesundheitliche Herausforderungen.
Kosten und Gewalt belasten die Gesellschaft
Häufig steht Gewalt in Verbindung mit problematischem Alkoholkonsum. Gewalt tritt dabei sowohl im häuslichen Kontext wie auch im öffentlichen Raum auf. Weiter fühlen sich Passantinnen und Passanten durch alkoholisierte Dritte belästigt, ohne dass dies als Gewalt empfunden werden muss. Auch die Gesellschaft im volkswirtschaftlichen Sinn ist betroffen: In der Schweiz belaufen sich die jährlichen gesellschaftlichen Kosten des mit problematischen Alkoholkonsums auf rund 2,8 Milliarden Franken. Der grösste Teil geht zulasten der Wirtschaft in Form von Produktivitätsverlusten (Polynomics, 2021).
Unfälle im Strassenverkehr
Alkohol gehört zu den Hauptursachen für Tote und Schwerverletzte auf Schweizer Strassen: Bei jedem neunten schweren Unfall ist Alkohol im Spiel. 2023 wurden bei Alkoholunfällen im Strassenverkehr 506 Personen schwer verletzt und 31 getötet. 12% aller schweren Unfälle sind auf Alkohol zurückzuführen. Die Situation in Bezug auf Unfälle, die auf Alkoholkonsum zurückzuführen sind, hat sich in den letzten zehn Jahren nicht verbessert (BFU, 2024). Die meisten Verkehrsteilnehmerinnen und -teilnehmer bei Alkoholunfällen sassen im Auto: von 2016 bis 2020 waren im Jahresdurchschnitt 29 % der schwer verletzten Personen in Personenwagen unterwegs, bei den Getöteten betrug deren Anteil sogar mehr als die Hälfte.
Der gesetzliche Grenzwert zum Lenken eines Fahrzeugs liegt bei 0.5 Promille Blutalkoholgehalt (0.25 mg/l in der Atemluft). Für Bus- und Lastwagenchauffeure sowie Neulenkende besteht faktisch die Nulltoleranz, der rechtlich relevante Grenzwert liegt bei 0.1 Promille (0.05 mg/l).
(Quelle: bfu – Beratungsstelle für Unfallverhütung. SINUS-Report 2021: Sicherheitsniveau und Unfallgeschehen im Strassenverkehr 2020. Bern, 2021)
Weitere Informationen
Bundesamt für Gesundheit BAG
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