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Sondergewerbesteuer auf alkoholische Getränke

Die folgende Tabelle enthält eine Übersicht der kantonalen gesetzlichen Bestimmungen (Gesetze, Verordnungen, Richtlinien) betreffend umsatzabhängige Sondersteuer auf alkoholische Getränke.

Gemäss Art. 3 der Bundesverfassung sind die Kantone befugt, besondere Steuern auf gewerbliche Tätigkeiten zu erheben. Nach Ansicht des Bundesgerichts rechtfertigen die hohen öffentlichen Ausgaben, die direkt oder indirekt durch übermässigen oder unverhältnismässigen Alkoholkonsum verursacht werden, die Erhebung einer Sondersteuer auf den Handel.

Weitere Informationen: Detaillierte Angaben zu den gesetzlichen Bestimmungen der einzelnen Kantone

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