Sicherer Datenaustausch im EPD: So funktioniert der Vertrauensraum
Die technische Architektur des elektronischen Patientendossiers (EPD) basiert auf mehreren miteinander vernetzten Gemeinschaften und Stammgemeinschaften sowie zentralen Komponenten des Bundes.
Damit das EPD sicher und reibungslos funktioniert, müssen die beteiligten IT-Systeme interoperabel sein – also so miteinander verbunden, dass ein durchgängiger und verlässlicher Informationsfluss im sogenannten EPD-Vertrauensraum möglich ist.
Dieser Vertrauensraum stellt sicher, dass alle Beteiligten unter hohen Sicherheits- und Datenschutzstandards miteinander kommunizieren – etwa beim Austausch hochsensibler Gesundheitsdaten von Patientinnen und Patienten oder bei der Vergabe von Zugriffsrechten.
Zentrale Abfragedienste des Bundes
Um diesen sicheren Datenaustausch zu ermöglichen, betreibt der Bund zentrale Abfragedienste, die für die technische Kommunikation zwischen den Gemeinschaften und Stammgemeinschaften essenziell sind. Diese Dienste liefern sogenannte Referenzdaten – also grundlegende Informationen, die erforderlich sind, damit die Systeme korrekt miteinander kommunizieren können.
Zu den Abfragediensten gehören:
- der Dienst zur Abfrage der zertifizierten Gemeinschaften und Stammgemeinschaften,
- der Dienst zur Abfrage von Gesundheitseinrichtungen und Gesundheitsfachpersonen sowie
- der Dienst zur Abfrage von Metadaten, die in den Dokumentenregistern verwendet werden.
Diese Abfragedienste gewährleisten, dass Daten zwischen den Gemeinschaften und Stammgemeinschaften interoperabel bereitgestellt, ausgetauscht und abgerufen werden können. Zudem haben Patientinnen und Patienten jederzeit die Möglichkeit, nachzuvollziehen, wer in der Schweiz am EPD beteiligt ist, sodass sie stets selbst entscheiden können, wem sie Zugang zu ihren Gesundheitsdaten gewähren möchten.
Für den reibungslosen Datenaustausch zwischen den Stammgemeinschaften und Gemeinschaften ist ausserdem ein Dienst zur Registrierung und Abfrage von Objektidentifikatoren (OID) notwendig, dessen Verwaltung durch die Stiftung Refdata übernommen wird.
Patientenidentifikationsnummer
Damit jede Person im EPD eindeutig identifiziert werden kann, weist die Zentrale Ausgleichsstelle (ZAS) jeder Person eine individuelle Patientenidentifikationsnummer zu. Es handelt sich dabei um eine zufällig generierte Nummer, die nicht auf die 13-stellige AHV-Versichertennummer zurückgeführt werden kann. Die Nummer wird in der Identifikationsdatenbank der ZAS gespeichert und dient den Gemeinschaften und Stammgemeinschaften dazu, Patientinnen und Patienten eindeutig zu identifizieren und Dokumente korrekt zuzuordnen.
Die Gemeinschaften und Stammgemeinschaften führen jeweils ein eigenes Patientenverzeichnis (Master Patient Index, MPI), in dem die Patientenidentifikationsnummer gespeichert wird. Damit können Patientendokumente eindeutig zugeordnet und auch gemeinschaftsübergreifend zuverlässig zusammengeführt werden.
Wenn eine Person nicht in der Datenbank der ZAS registriert ist und keine AHV-Nummer besitzt, kann die Stammgemeinschaft eine solche Nummer beantragen – ausschliesslich zum Zweck der Vergabe einer Patientenidentifikationsnummer.
Weitere Informationen
Inhaltsverzeichnis
Mehr Informationen zum elektronischen Patientendossier finden Sie auf www.patientendossier.ch.
Weiterführende Themen
Bundesamt für Gesundheit BAG
Schwarzenburgstrasse 157
Schweiz - 3003 Bern