Unterlagen zum Bestellen
Bei Veranstaltungen über 93dB(A) muss der Veranstalter das Publikum über eine mögliche Gefährdung des Gehörs informieren. Das BAG stellt zu diesem Zweck Veranstaltern Plakate zur Verfügung.
Plakate
Alle Unterlagen können selber ausgedruckt oder unter dieser E-Mailadresse bestellt werden (bitte gewünschte Menge angeben): str@bag.admin.ch
Flyer
Wer ist verantwortlich? Was ist wo meldepflichtig? Welche Regeln gelten für welche Laserklassen? Wann muss der Schallpegel aufgezeichnet werden? Diese und andere Fragen, die sich den Organisierenden von Veranstaltungen mit Laser und/oder Schall stellen, beantwortet Ihnen dieses Merkblatt.
Bestellbar bei Shop Bundespublikationen
Weitere Informationen
Inhaltsverzeichnis
Bundesamt für Gesundheit BAG
Abteilung Strahlenschutz
Sektion NIS und Dosimetrie
Schwarzenburgstrasse 157
Schweiz - 3003 Bern
Sektion NIS und Dosimetrie
Schwarzenburgstrasse 157
Schweiz - 3003 Bern


