Zum Hauptinhalt springen

Veröffentlicht am 2. Oktober 2024

Schall: Unterlagen zum Bestellen

Bei Veranstaltungen über 93dB(A) muss der Veranstalter das Publikum über eine mögliche Gefährdung des Gehörs informieren. Das BAG stellt zu diesem Zweck Veranstaltern Plakate zur Verfügung.

Bundesamt für Gesundheit BAG

Abteilung Strahlenschutz
Sektion NIS und Dosimetrie
Schwarzenburgstrasse 157
Schweiz - 3003 Bern