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Unterlagen zum Bestellen

Bei Veranstaltungen über 93dB(A) muss der Veranstalter das Publikum über eine mögliche Gefährdung des Gehörs informieren. Das BAG stellt zu diesem Zweck Veranstaltern Plakate zur Verfügung.

Plakate

Alle Unterlagen können selber ausgedruckt oder unter dieser E-Mailadresse bestellt werden (bitte gewünschte Menge angeben): str@bag.admin.ch

Flyer

Wer ist verantwortlich? Was ist wo meldepflichtig? Welche Regeln gelten für welche Laserklassen? Wann muss der Schallpegel aufgezeichnet werden? Diese und andere Fragen, die sich den Organisierenden von Veranstaltungen mit Laser und/oder Schall stellen, beantwortet Ihnen dieses Merkblatt.

Bestellbar bei Shop Bundespublikationen

Weitere Informationen

Bundesamt für Gesundheit BAG

Abteilung Strahlenschutz
Sektion NIS und Dosimetrie
Schwarzenburgstrasse 157
Schweiz - 3003 Bern