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Informationen für Veranstalter

Die Verordnung zum Bundesgesetz über den Schutz vor Gefährdungen durch nichtionisierende Strahlung und Schall (V-NISSG) legt Grenzwerte und Rahmenbedingungen fest, um gesundheitliche Schäden durch Schall bei Veranstaltungen zu verhindern. Diese Seite bietet eine Übersicht der geltenden Grenzwerte je nach Veranstaltungsart.

Bundesamt für Gesundheit BAG

Abteilung Strahlenschutz
Sektion NIS und Dosimetrie
Schwarzenburgstrasse 157
Schweiz - 3003 Bern