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Informationen für Veranstalter

Die Verordnung zum Bundesgesetz über den Schutz vor Gefährdungen durch nichtionisierende Strahlung und Schall (V-NISSG) legt Grenzwerte und Rahmenbedingungen fest, um gesundheitliche Schäden durch Schall bei Veranstaltungen zu verhindern. Diese Seite bietet eine Übersicht der geltenden Grenzwerte je nach Veranstaltungsart.

Flyer rechtliche Anforderungen an Veranstaltungen mit Laser und Schall

Organisieren Sie eine Veranstaltung mit verstärkter Musik? Sobald der Stundenpegel 93 dB(A) überschreitet, gelten bestimmte gesetzliche Verpflichtungen: Voranmeldung, Information des Publikums, Gehörschutz, Überwachung und Aufzeichnung des Schallpegels sowie gegebenenfalls eine Ruhezone. Auch ohne verstärkte Musik gelten einige Vorschriften.

Die Pflichten der Organisierenden richten sich nach dem mittleren Schallpegel und der Veranstaltungsdauer: Je lauter der Lärm, desto strenger die Anforderungen.

Bundesamt für Gesundheit BAG

Abteilung Strahlenschutz
Sektion NIS und Dosimetrie
Schwarzenburgstrasse 157
Schweiz - 3003 Bern