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Runder Tisch Kostendämpfung

Die Gesundheitskosten sind in den letzten Jahren stetig gestiegen. Darum hat Bundesrätin Elisabeth Baume-Schneider im November 2024 den «Runden Tisch Kostendämpfung» ins Leben gerufen. In diesem Rahmen erarbeiten Akteure des Gesundheitswesens gemeinsam kostendämpfende Massnahmen.

Zusammenarbeit fördern und auf kurzfristige Massnahmen setzen

Am 11. November 2024 fand auf Initiative von Bundesrätin Elisabeth Baume-Schneider der erste Runde Tisch zur Kostendämpfung im Gesundheitswesen statt. Ziel dieses zweimal pro Jahr stattfindenden Treffens ist es, neue, kurz- und mittelfristig umsetzbare Massnahmen zu entwickeln, um den Anstieg der Gesundheitskosten zu bremsen. Am ersten Runden Tisch kamen Vertreterinnen und Vertreter der Kantone, der Ärzteschaft, der Spitäler, der Krankenkassen, der Pharmaindustrie, der Patientenorganisationen, der Wissenschaft sowie der Preisüberwacher zusammen.

Beim ersten Treffen einigten sich die Akteure auf das Ziel, ab 2026 jährlich rund 300 Millionen Franken einzusparen. Eine Expertengruppe, in der alle Teilnehmerinnen und Teilnehmer vertreten sind, wird konkrete Massnahmen ausarbeiten, die ab 2026 Wirkung zeigen sollen. Die 300 Millionen Franken sollen bei den Kosten der Leistungen der obligatorischen Krankenpflegeversicherung (OKP, auch Grundversicherung genannt) eingespart werden (rund 55 Milliarden Franken im Jahr 2024). Die Einsparungen sollen durch das Beseitigen von Fehlanreizen und Ineffizienzen erreicht werden, es soll ausdrücklich nicht bei medizinisch notwendigen und sinnvollen Leistungen gespart werden.

Anlässslich des 3. Runden Tisches vom 27. Oktober 2025 haben sich sich die Teilnehmenden auf ein Massnahmenpapier geinigt, womit mindestens 303 Millionen Franken eingespart werden sollen. In enger Zusammenarbeit und mit dem fundierten Know-How aus der jeweiligen Branche haben die Akteure seit November 2024 Massnahmen erarbeitet, um das Kostenwachstum im Gesundheitswesen zu bremsen. Dafür haben sie eine Expertengruppe eingesetzt, in der alle teilnehmenden Organisationen des Runden Tischs vertreten sind. Das Ergebnis der Arbeiten der Expertengruppe sind zwölf Massnahmenfelder in verschiedenen Bereichen (siehe Rubrik «Dokumente»).

Das verabschiedete Massnahmenpapier umfasst kurz- und mittelfristig umsetzbare Massnahmen zur Kostendämpfung. Da die meisten Massnahmen direkt durch die Akteure des Gesundheitswesens umgesetzt werden sollen, benötigen sie keine Gesetzesrevision. Gewisse Massnahmen werden durch Verordnungsänderungen des EDI umgesetzt, was rasch möglich sein sollte. Die Expertengruppe wird die Umsetzung begleiten und soweit möglich monitorisieren.

Die Bevölkerung konnte während sechs Wochen im Mai und Juni 2025 in einem elektronischen Briefkasten Ideen zur Kostendämpfung im Gesundheitswesen einreichen. Rund 7400 Eingaben sind eingegangen, mit einer breiten Palette an Vorschlägen zu verschiedenen Bereichen. In einer ersten Auswertung konnte das mit der Durchführung des Briefkastens beauftragte Institut die Vorschläge folgenden Oberthemen zuteilen: Leistungsumfang OKP, Krankenversicherung, Spitäler/Ärtzt:innen, Medikamente, Apotheken, Medizinalprodukte, Effizienz, Digitalisierung, Prävention, Kontrolle/Sanktion und System/Politik. Dieser sehr breite Themenkatalog und das grosse Interesse unterstreichen die Bedeutung von Kostendämpfungsmassnahmen für die Bevölkerung. Die Expertinnen und Experten des Runden Tischs werden in den kommenden Monaten die Eingaben sorgfältig analysieren und zielführende Vorschläge in ihre Arbeiten zuhanden des Runden Tischs einfliessen lassen.

Kosten der Leistungen der Obligatorischen Krankenpflegeversicherung

Die obligatorische Krankenpflegeversicherung (OKP) übernimmt die Kosten für Leistungen bei Krankheit, Mutterschaft und Unfall und bietet allen Versicherten denselben Leistungsumfang an.

Die Gesamtkosten all dieser Leistungen sind in den letzten Jahren stetig angewachsen und erreichten 2024 rund 55 Mia. Franken. Gründe dafür sind unter anderem die demographische Entwicklung und die damit verbundene Zunahme an chronisch kranken Personen. Weitere Faktoren stellen der medizinisch-technologische Fortschritt und die damit einhergehende Zunahme an Diagnose- und Behandlungsmöglichkeiten dar.

Warum braucht es Kostendämpfungsmassnahmen?

Die Schweiz hat ein Gesundheitssystem, zu dem alle Zugang haben und das qualitativ hochstehend und finanziell tragbar ist. Dies wird mit der Krankenversicherung heute sichergestellt. Damit das aber auch langfristig so bleibt, braucht es einen Fokus auf die Kosten. Denn die Prämien folgen den Kosten. Steigen die Kosten, dann folgt unweigerlich auch ein Prämienanstieg.

Kostendämpfung als Daueraufgabe

Die Gesundheitskosten werden aufgrund der Alterung der Gesellschaft und neuen Therapien und Medikamenten auch in Zukunft wachsen. Das Ziel ist, diesen Anstieg in Grenzen zu halten. Es gibt dabei aber nicht eine einzige Lösung. Kostendämpfung ist deshalb eine Daueraufgabe, die an verschiedenen Orten von verschiedenen Akteuren immer wieder in Angriff genommen werden muss. Kostendämpfungsmassnahmen helfen, das Kostenwachstum in der Grundversicherung zu dämpfen. Damit sollen insbesondere die Prämien- und Steuerzahlenden entlastet werden. Und neben der Kostendämpfung braucht es auch auf der Finanzierungsseite Massnahmen, welche die Belastung der Haushalte reduzieren. Nur so haben wir auch in Zukunft ein qualitativ hochwertiges Gesundheitswesen, das für die Bevölkerung auch finanziell tragbar ist und bleibt.

Das Eidgenössische Departement des Innern (EDI) setzt sich seit Jahren für die Dämpfung der Gesundheitskosten ein. Die Bemühungen laufen erstens über Gesetzgebungsprojekte, wie die beiden Kostendämpfungspakte, die das Parlament verabschiedet hat, oder den Gegenvorschlag zur Kostenbremse-Initiative. Zweitens werden die Kosten über die laufende Überprüfung von Leistungen und der Pflege der Tarifsysteme eingedämmt. Drittens braucht es auch immer wieder neue kurzfristig und mittelfristig wirksame Massnahmen. Hier setzt der Runde Tisch Kostendämpfung an.

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