Revision des Medizinalberufegesetzes (MedBG)
Seit dem 1. Januar 2018 müssen alle Personen, die einen universitären Medizinalberuf ausüben, im Medizinalberuferegister eingetragen sein und über die notwendigen Sprachkenntnisse für die jeweilige Berufsausübung verfügen.
Bundesamt für Gesundheit BAG
Abteilung Gesundheitsversorgung und Berufe
Sektion Weiterentwicklung Gesundheitsberufe
Schwarzenburgstrasse 157
Schweiz - 3003 Bern
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