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Veröffentlicht am 28. Januar 2025

Referenzdokumente zur Spezialitätenliste

Die Aufnahme von Arzneimitteln in die SL kann unter der Bedingung einer Limitierung erfolgen. Die Limitierung kann sich insbesondere auf die Menge oder die medizinischen Indikationen beziehen. Das BAG publiziert die verfügten Limitierungen in der SL. Ergänzende Informationen zur Umsetzung einzelner Limitierungen, wie zum Beispiel die Einschränkung der Verordnung durch ausgewählte Fachärzte, werden hier publiziert.

Bundesamt für Gesundheit BAG

Direktionsbereich Kranken- und Unfallversicherung
Sektion Arzneimittelaufnahmen
Schwarzenburgstrasse 157
3003 Bern