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Rechnungslegung und Berichterstattung Krankenversicherer

Das BAG hat Konkretisierungen für die Erstellung des aufsichtsrechtlichen Abschlusses festgelegt.

Der Kontenrahmen bildet den Anhang zur Verordnung des BAG über Rechnungslegung und Berichterstattung. Der Kontenrahmen ist entsprechend den folgenden Standards aufgebaut: Dem Rechnungslegungsstandard Swiss GAAP FER 41 «Rechnungslegung für Gebäudeversicherer und Krankenversicherer», den übrigen FER-Richtlinien sowie den Konkretisierungen der Aufsichtsbehörde, die in der Verordnung des BAG über Rechnungslegung und Berichterstattung festgelegt sind.

Seit dem 1.1.2018 müssen die Versicherer über ein wirksames internes Kontrollsystem (IKS) und über ein gebundenes Vermögen verfügen. Erstmals für das Geschäftsjahr 2018 haben die externen Revisionsstellen entsprechende Prüfungen vorgenommen.

Weitere Informationen

Bundesamt für Gesundheit BAG

Direktionsbereich Kranken- und Unfallversicherung
Abteilung Versicherungsaufsicht
Schwarzenburgstrasse 157
Schweiz - 3003 Bern