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Ratten- und Mäusegift

Ab dem 1. April 2025 werden für Privatpersonen keine Zulassung für Giftköder mit Antikoagulanzien gegen Mäuse und Ratten (Rodentizide) mehr erteilt. Nach der Abverkaufsfrist dürfen diese Produkte ab dem 1. April 2027 auch nicht mehr im Laden an Privatpersonen verkauft werden.

Bundesamt für Gesundheit BAG

Abteilung Chemikalien
Schwarzenburgstrasse 157
Schweiz - 3003 Bern