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Ratten- und Mäusegift

Ab dem 1. April 2025 werden für Privatpersonen keine Zulassung für Giftköder mit Antikoagulanzien gegen Mäuse und Ratten (Rodentizide) mehr erteilt. Nach der Abverkaufsfrist dürfen diese Produkte ab dem 1. April 2027 auch nicht mehr im Laden an Privatpersonen verkauft werden.

Wer Ratten oder Mäuse im Haus hat, sollte sie unbedingt bekämpfen, da sie Krankheiten oder Parasiten übertragen können und eine Gefährdung für Materialien wie Holz, Kunststoffe und Kabel sind. Für eine korrekte Bekämpfung sollten vorerst alle Futterquellen entfernt und mögliche Schlupflöcher verbaut werden, um eine Neuansiedlung zu vermeiden. Bei wenigen Tieren sind Lebend- oder Schlagfallen ohne Gift vorzuziehen.

Die meisten Giftköder (Rodentizide), die auf dem Markt erhältlich sind, enthalten als Wirkstoff einen Blutgerinnungshemmer, d.h. sie verursachen eine innere Blutung in den Tieren. Diese Wirkstoffe werden als Antikoagulanzien bezeichnet. Da der Einsatz von diesen Giftködern auch schwere gesundheitliche Folgen, besonders für Kinder sowie Haus- und andere Tiere, haben kann, ist Sorgfalt im Umgang mit Ratten- und Mäusegift unumgänglich. Kinder und Nichtzieltiere sind gefährdet, wenn sie mit dem Köder in Berührung kommen und die Giftstoffe verschlucken. Zudem reichern sich Antikoagulantien im Körper von behandelten Mäusen und Ratten an und können bei dessen Verzehr zu Vergiftungen von Haus- und anderen Tieren führen.

Ab dem 1. April 2027 können Privatpersonen keine Giftköder mit Antikoagulanzien in den Läden mehr kaufen. Ausführliche Informationen und Empfehlungen, um einen Befall durch Ratten und Mäuse vorzubeugen oder ohne Giftködern zu bekämpfen, finden Sie auf der Webseite des Bundesamts für Umwelt.

Das Faktenblatt «Mäuse- und Rattengift» sollte noch bis 1. April 2027 für die Auslegung von Ratten und Mäuseköder mit Antikoagulantien durch Privatpersonen befolgt werden.

Bei Verschlucken des Köders rufen Sie sofort die 24-h-Notfallnummer 145 des Schweizerischen Toxikologischen Informationszentrums (Tox Info Suisse) an.

Weitere Informationen

Bundesamt für Gesundheit BAG

Abteilung Chemikalien
Schwarzenburgstrasse 157
Schweiz - 3003 Bern