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Veröffentlicht am 17. Mai 2021

Projekte mit zu importierenden hES Zelllinien

Das Importieren von humanen embryonalen Stammzellen (hES) für Forschungsprojekte ist unter strengen Auflagen erlaubt. Im Folgenden finden sich Informationen zu Voraussetzungen, Zuständigkeiten und dem konkreten Vorgehen beim Import von hES.

Sie möchten humane embryonale Stammzellen aus dem Ausland importieren (IMP), um damit ein bestimmtes Stammzellen-Forschungsprojekt (FP-S) durchführen.

Voraussetzungen (c und b setzen a voraus)

  • a) Bewilligung der zuständigen Ethikkommission zum Stammzellen-Forschungsprojekt (FP-S)
  • b) Referenznummer des Bundesamtes für Gesundheit zum Stammzellen-Forschungsprojekt (FP-S) (Erteilung einer Referenznummer = Freigabe des Forschungsprojekts)
  • c) Bewilligung des Bundesamtes für Gesundheit für den Import humaner embryonaler Stammzellen (IMP)

Zuständigkeit

  • a) Zuständige Ethikkommission
  • b) Bundesamt für Gesundheit
  • c) Bundesamt für Gesundheit

Wie müssen Sie vorgehen?

Bundesamt für Gesundheit BAG

Abteilung Biomedizin
Sektion Forschung am Menschen
Schwarzenburgstrasse 157
Schweiz - 3003 Bern