Polyzyklische aromatische Kohlenwasserstoffe (PAK)
Wo immer organisches Material verbrannt wird, können polyzyklische aromatische Kohlenwasserstoffe (PAK) entstehen. Einige PAK sind krebserregend. Gesetze regulieren die PAK Freisetzung auf eine für den Menschen tolerierbare Menge.
Bundesamt für Gesundheit BAG
Abteilung Chemikalien
Schwarzenburgstrasse 157
Schweiz - 3003 Bern
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