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Pflege: Berufliche Entwicklung fördern

Neben den Arbeitsbedingungen sollen im Rahmen der Umsetzung der Pflegeinitiative auch die beruflichen Entwicklungsmöglichkeiten verbessert werden. Dafür soll die Rolle der Pflegeexpertinnen und -experten Advanced Practice Nurse (APN) rechtlich geregelt sein.

Die Zunahme chronischer Erkrankungen aufgrund der demographischen Alterung führt zu einer steigenden Nachfrage nach Leistungen der medizinischen Grundversorgung. Gleichzeitig wird die Weiterentwicklung der Gesundheitsversorgung in der Schweiz in den kommenden Jahren durch einen Mangel an qualifiziertem Personal geprägt sein. Gründe dafür sind u.a. Pensionierungen, frühzeitige Berufsaustritte oder vermehrte Teilzeitarbeit.

Verankerung der Rolle Pflegeexpertinnen und -experten APN in der Praxis

Vor dem Hintergrund dieser Entwicklungen sind in der medizinischen Grundversorgung innovative Versorgungsmodelle gefragt. Eine wichtige Rolle werden dabei das Task Shifting und das Task Sharing spielen. Die Aufgaben sollen von denjenigen Fachpersonen erbracht werden, die dafür am besten qualifiziert sind.

Die Pflegeexpertinnen und Pflegeexperten APN sind heute gut in der klinischen Praxis verankert und insbesondere in vielen Pflegeeinrichtungen breit etabliert. Ihre Kompetenzen befähigen sie auch zur Übernahme von bisher Ärztinnen und Ärzten vorbehaltenen Aufgaben und machen ihre Berufsrolle zu einem Teil einer nachhaltigen Sicherung der medizinischen Grundversorgung. Pflegeexpertinnen und Pflegeexperten APN können nicht nur die Folgen eines Mangels an Ärztinnen und Ärzten teilweise abfedern, sondern die verbleibenden Ärztinnen und Ärzte auch entlasten, indem sie bestimmte ärztliche Aufgaben übernehmen und dabei die gleichen Qualitäts- und Sicherheitsstandards gewährleisten.

Dank ihrer Ausbildung auf Masterstufe erwerben Pflegeexpertinnen und Pflegeexperten APN Kompetenzen zur Entscheidungsfindung bei hochkomplexen Sachverhalten und klinische Kompetenzen für eine erweiterte pflegerische Praxis. Sie übernehmen in unterschiedlichen Settings komplexe Fälle, bilden ihre Berufskolleginnen und -kollegen weiter oder wirken als Bindeglieder zwischen Patientinnen und Patienten, Angehörigen und Gesundheitsfachpersonen anderer Professionen.

Änderungen Gesundheitsberufegesetz (GesBG)

Um den obengenannten Entwicklungen Rechnung zu tragen, sollen mit der Änderung des GesBG der

  • der Beruf der Pflegeexpertin bzw. des Pflegeexperten APN
  • die Voraussetzungen für die Ausübung des Berufs
  • der Master in Advanced Practice Nursing

klar geregelt werden.

In einem nächsten Schritt wird nun das Parlament über den Entwurf entscheiden.

Gemäss den heute bestehenden gesetzlichen Grundlagen im Bundesgesetz über die Krankenversicherung können Pflegeexpertinnen und Pflegeexperten APN aktuell ausschliesslich Pflegeleistungen gegenüber der obligatorischen Krankenpflegeversicherung oder anderen Sozialversicherungen abrechnen. Im Auftrag des Bundesrates prüft das BAG bis Ende 2025, ob und wie Pflegeexpertinnen und Pflegeexperten APN zukünftig auch Leistungen abrechnen können, die ihren erweiterten Kompetenzen entsprechen.

Ausserdem beauftragte der Bundesrat das Eidgenössische Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung in Zusammenarbeit mit swissuniversities und in Absprache mit der Schweizerischen Hochschulkonferenz zu prüfen, ob mehr als 90 ECTS-Punkte im Bachelorstudium Pflege für diplomierte Pflegefachpersonen HF angerechnet werden können oder ob es andere Möglichkeiten gibt, die Durchlässigkeit für den Zugang zu Masterstudiengängen zu verbessern. Ende 2026 soll dem Bundesrat ein entsprechender Bericht vorgelegt werden.

Weiterführende Themen

Umsetzung Pflegeinitiative (Artikel 117b BV)

Volk und Stände haben die Initiative «Für eine starke Pflege (Pflegeinitiative)» am 28. November 2021 angenommen. Der Bundesrat beschloss daraufhin, die Initiative in zwei Etappen umzusetzen.

Bundesamt für Gesundheit BAG

Abteilung Gesundheitsversorgung und Berufe
Sektion Grundversorgung Gesundheitsberufe
Schwarzenburgstrasse 157
Schweiz - 3003 Bern