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Pflege: Berufliche Entwicklung fördern

Neben den Arbeitsbedingungen sollen im Rahmen der Umsetzung der Pflegeinitiative auch die beruflichen Entwicklungsmöglichkeiten verbessert werden. Dafür soll die Rolle der Pflegeexpertinnen und -experten Advanced Practice Nurse (APN) rechtlich geregelt sein.

Am 28. April 2026 hat der Nationalrat die Änderung des Gesundheitsförderungsgesetzes (GesBG) befürwortet. Er beschloss zudem, den verkürzten Bachelor in Pflege im Hochschulförderungs- und -koordinationsgesetz (HFKG) zu verankern, um die Durchlässigkeit des Bildungssystems im Bereich der Pflege zu erhöhen. Dieser wird für Pflegefachpersonen mit einem Diplom einer höheren Fachschule (HF) zugänglich sein.

Das HFKG wird zudem Folgendes einführen:

  • Der Hochschulrat legt die Dauer des verkürzten Bachelorstudiums sowie die Modalitäten für die Anerkennung von erworbenen Bildungsleistungen fest (Berufserfahrung und bereits absolvierte Ausbildungen)
  • Die Fachhochschulen können Personen mit anderen Diplomen der höheren Berufsbildung zulassen und deren erworbene Kompetenzen anerkennen.

Die Zunahme chronischer Erkrankungen aufgrund der demographischen Alterung führt zu einer steigenden Nachfrage nach Leistungen der medizinischen Grundversorgung. Gleichzeitig wird die Weiterentwicklung der Gesundheitsversorgung in der Schweiz in den kommenden Jahren durch einen Mangel an qualifiziertem Personal geprägt sein. Gründe dafür sind u.a. Pensionierungen, frühzeitige Berufsaustritte oder vermehrte Teilzeitarbeit.

Verankerung der Rolle Pflegeexpertinnen und -experten APN in der Praxis

Vor dem Hintergrund dieser Entwicklungen sind in der medizinischen Grundversorgung innovative Versorgungsmodelle gefragt. Eine wichtige Rolle werden dabei das Task Shifting und das Task Sharing spielen. Die Aufgaben sollen von denjenigen Fachpersonen erbracht werden, die dafür am besten qualifiziert sind.

Die Pflegeexpertinnen und Pflegeexperten APN sind heute gut in der klinischen Praxis verankert und insbesondere in vielen Pflegeeinrichtungen breit etabliert. Ihre Kompetenzen befähigen sie auch zur Übernahme von bisher Ärztinnen und Ärzten vorbehaltenen Aufgaben und machen ihre Berufsrolle zu einem Teil einer nachhaltigen Sicherung der medizinischen Grundversorgung. Pflegeexpertinnen und Pflegeexperten APN können nicht nur die Folgen eines Mangels an Ärztinnen und Ärzten teilweise abfedern, sondern die verbleibenden Ärztinnen und Ärzte auch entlasten, indem sie bestimmte ärztliche Aufgaben übernehmen und dabei die gleichen Qualitäts- und Sicherheitsstandards gewährleisten.

Dank ihrer Ausbildung auf Masterstufe erwerben Pflegeexpertinnen und Pflegeexperten APN Kompetenzen zur Entscheidungsfindung bei hochkomplexen Sachverhalten und klinische Kompetenzen für eine erweiterte pflegerische Praxis. Sie übernehmen in unterschiedlichen Settings komplexe Fälle, bilden ihre Berufskolleginnen und -kollegen weiter oder wirken als Bindeglieder zwischen Patientinnen und Patienten, Angehörigen und Gesundheitsfachpersonen anderer Professionen.

Änderungen Gesundheitsberufegesetz (GesBG)

Um den obengenannten Entwicklungen Rechnung zu tragen, sollen mit der Änderung des GesBG der

  • der Beruf der Pflegeexpertin bzw. des Pflegeexperten APN
  • die Voraussetzungen für die Ausübung des Berufs
  • der Master in Advanced Practice Nursing

klar geregelt werden.

Die Vernehmlassung des Vorentwurfs für die Gesetzesänderung des GesBG dauerte vom 8. Mai 2024 bis zum 29. August 2024. Der Entwurf für die Gesetzesänderung des GesGB sieht nun vor, dass es einzig durch einen Master in Advanced Practice Nursing möglich sein soll, den Beruf der Pflegeexpertin bzw. des Pflegeexperten APN auszuüben. Dies entspricht den internationalen Entwicklungen. An seiner Sitzung vom 21. Mai 2025 hat der Bundesrat die Gesetzesvorlage zuhanden des Parlaments verabschiedet. Dieses Geschäft wurde am 28. April 2026 vom Nationalrat behandelt. Es wird anschliessend im Ständerat beraten.

Ergänzende Informationen zum Thema

Gemäss den heute bestehenden gesetzlichen Grundlagen im Bundesgesetz über die Krankenversicherung können Pflegeexpertinnen und Pflegeexperten APN aktuell ausschliesslich Pflegeleistungen gegenüber der obligatorischen Krankenpflegeversicherung oder anderen Sozialversicherungen abrechnen.

Nach der Prüfung verschiedener Zusammenarbeitsmodelle hat sich der Bundesrat an seiner Sitzung vom 20. Mai 2026 (vgl. Medienmitteilung) für ein Szenario entschieden, bei dem die APN als Angestellte in Einrichtungen, die der ambulanten Krankenpflege durch Ärzte und Ärztinnen und Pflegeexpertinnen und Pflegeexperten APN dienen, arbeiten. So könnten sie in eigener fachlicher Verantwortung, aber in enger Zusammenarbeit mit Ärztinnen und Ärzten Leistungen erbringen.

Die Umsetzung dieses Szenarios setzt die Aufnahme eines neuen Leistungserbringers in das KVG voraus. Aufgrund dieses Umstands hat der Bundesrat das Eidgenössische Departement des Innern beauftragt, bis Ende des ersten Halbjahres 2028 einen Gesetzesentwurf zur Vernehmlassung zur Änderung des KVG auszuarbeiten, der die Übernahme der von APN in ambulanten Einrichtungen erbrachten Leistungen durch die OKP ermöglichen soll.

Ausserdem beauftragte der Bundesrat das Eidgenössische Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung in Zusammenarbeit mit swissuniversities und in Absprache mit der Schweizerischen Hochschulkonferenz zu prüfen, ob mehr als 90 ECTS-Punkte im Bachelorstudium Pflege für diplomierte Pflegefachpersonen HF angerechnet werden können oder ob es andere Möglichkeiten gibt, die Durchlässigkeit für den Zugang zu Masterstudiengängen zu verbessern. Aufgrund dieses Berichts hat swissuniversities beschlossen, ihren Leitfaden für Best Practices im Bereich der Pflege zu aktualisieren, der als Referenzdokument für die Zulassung zum verkürzten Bachelor-Studiengang dient. Die Ergebnisse dieser Arbeiten können direkt auf der Website von swissuniversities eingesehen werden.

Weiterführende Themen

Umsetzung Pflegeinitiative (Artikel 117b BV)

Volk und Stände haben die Initiative «Für eine starke Pflege (Pflegeinitiative)» am 28. November 2021 angenommen. Der Bundesrat beschloss daraufhin, die Initiative in zwei Etappen umzusetzen.

Bundesamt für Gesundheit BAG

Abteilung Gesundheitsversorgung und Berufe
Sektion Grundversorgung Gesundheitsberufe
Schwarzenburgstrasse 157
Schweiz - 3003 Bern