Organspendezahlen in der Schweiz 2025
Letztes Jahr haben 185 Personen in der Schweiz nach ihrem Tod Organe gespendet. 96 Personen haben zu Lebzeiten ein Organ gespendet. Insgesamt erhielten 643 Menschen ein oft lebensrettendes Organ.
Im letzten Jahr wurden in der Schweiz 185 verstorbene Personen zu Organspenderinnen und Organspendern. Im Vorjahr waren es 187. Die Zahl bleibt somit stabil. Insgesamt wurden 569 Organe von verstorbenen und 96 Organe von lebenden Personen transplantiert. 643 Empfängerinnen und Empfänger haben dadurch eine neue Perspektive bekommen: Ihre Lebensqualität wurde stark verbessert oder sogar ihr Leben gerettet.
Die Zahl der Personen auf der Warteliste bleibt ebenfalls stabil: Ende 2025 warteten 1325 Personen auf mindestens ein Organ (2024: 1331).
Angehörige lehnen eine Spende im Spital häufig ab, wenn der Wille der betroffenen Person nicht bekannt ist. Wurde das Thema in der Familie vorher diskutiert oder gar ein Wille geäussert, entlastet dies die Angehörigen und hilft, den persönlichen Willen umzusetzen. Der erste Schritt ist, sich mit dem Thema auseinanderzusetzen und darüber zu reden. Danach gilt es, dem Kampagnenmotto zu folgen: «Entscheiden. Mitteilen. Festhalten.»
Einführung der Widerspruchsregelung mit nationaler Organspende-Kampagne
Die Schweizer Bevölkerung hat 2022 der erweiterten Widerspruchsregelung bei der Organ- und Gewebespende zugestimmt: Damit gilt jeder Mensch nach dem Tod grundsätzlich als Spenderin oder Spender, ausser er oder sie hat zu Lebzeiten einen Widerspruch geäussert. Wird kein hinterlegter Wille gefunden, müssen die Angehörigen dazu befragt werden. Sie können einer Organentnahme widersprechen, wenn sie wissen oder vermuten, dass sich die Person dagegen entschieden hätte.
Damit zukünftig jede Person ihren Willen für oder gegen eine Organspende klar und verbindlich festhalten kann, wird der Bund ein Register zur Verfügung stellen. Um einen Eintrag zu machen, muss jede Person auf einem hohen Niveau identifiziert werden, dafür ist die elektronische Identität (e-ID) vorgesehen. Die Einführung des Organ- und Geweberegisters ist somit abhängig von der Verfügbarkeit der e-ID und aktuell für Herbst 2026 geplant. Sechs Monate später erfolgt der Wechsel zur Widerspruchsregelung. Dies wird von einer umfassenden Information der Bevölkerung begleitet sein. Die nationale Bevölkerungskampagne wird zeitgleich mit der Lancierung des Registers starten.
Bis auf Weiteres gilt die erweiterte Zustimmungslösung, bei der eine Entnahme von Organen und Geweben nach dem Tod nur möglich ist, wenn die Zustimmung der betroffenen Person oder ihrer Angehörigen vorliegt. Mit der Kampagne «Regeln statt aufschieben: die Organspende» (www.leben-ist-teilen.ch) sollen die Menschen in der Schweiz motiviert werden, ihren Entscheid zur Organspende zu äussern und damit ihre Angehörigen zu entlasten.
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