Bundesrat will Persönlichkeitsschutz bei genetischen Untersuchungen stärken
Bern, 5.7.2017 - Das Angebot an genetischen Tests hat in den vergangenen Jahren stark zugenommen. Um Missbräuchen vorzubeugen und den Schutz der Persönlichkeit zu gewährleisten, wird das Gesetz über genetische Untersuchungen beim Menschen (GUMG) umfassend revidiert. Es regelt neu auch genetische Tests ausserhalb des medizinischen Bereichs. Der Bundesrat hat die Gesetzesvorlage an seiner Sitzung vom 05. Juli 2017 zuhanden der eidgenössischen Räte verabschiedet.