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Veröffentlicht am 26. September 2016

Präimplantationsdiagnostik: Laboratorien müssen strengere Anforderungen erfüllen

Bern, 26.9.2016 - Die Präimplantationsdiagnostik (PID) soll in der Schweiz ab Herbst 2017 unter bestimmten Voraussetzungen erlaubt sein. Das Volk hat der entsprechenden Revision des Fortpflanzungsmedizingesetzes (FMedG) am 5. Juni 2016 deutlich zugestimmt. Das Departement des Innern legt nun den Entwurf des Ausführungsrechts vor. Es formuliert strengere Qualitätsanforderungen an jene Laboratorien, die in der Fortpflanzungsmedizin und Präimplantationsdiagnostik tätig sind.