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Veröffentlicht am 17. Februar 2016

Genetische Untersuchungen beim Menschen: Besserer Schutz vor Missbrauch

Bern, 17.2.2016 - Mit der Totalrevision des Bundesgesetzes über genetische Untersuchungen beim Menschen (GUMG) will der Bundesrat Missbräuchen vorbeugen und den Schutz der Persönlichkeit gewährleisten. Damit trägt er der technischen Entwicklung und den neuen, oft im Internet angebotenen genetischen Tests Rechnung. In der Vernehmlassung wurden die Vorschläge grundsätzlich positiv aufgenommen. Trotz Kritik an einzelnen Aspekten des Vorentwurfs will der Bundesrat die eingeschlagene Richtung beibehalten. Er hat das Eidgenössische Departement des Innern (EDI) beauftragt, bis im Frühling 2017 einen Gesetzesentwurf auszuarbeiten.