Genetische Untersuchungen beim Menschen Ergänzung der bestehenden Regelung
Bern, 18.2.2015 - Das Bundesgesetz über genetische Untersuchungen beim Menschen (GUMG) soll den technischen Entwicklungen besser Rechnung tragen können. Der Bundesrat hat die Vernehmlassung zu einer Totalrevision eröffnet. Mit der Revision werden der Geltungsbereich des Gesetzes auf nahezu alle genetischen Untersuchungen beim Menschen erweitert und die Bedingungen für vorgeburtliche Untersuchungen angepasst. Ziel bleibt es, Missbräuchen vorzubeugen und den Schutz der Persönlichkeit zu gewährleisten. Die Vernehmlassung dauert bis am 26. Mai 2015.