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Veröffentlicht am 7. Juni 2013

Die Präimplantationsdiagnostik soll zukünftig in bestimmten Fällen erlaubt sein

Bern, 7.6.2013 - Erblich vorbelastete Paare, die sich für eine In vitro-Befruchtung entscheiden, sollen die Präimplantationsdiagnostik (PID) nutzen können. Zudem soll es künftig erlaubt sein, Embryonen zu Fortpflanzungszwecken aufzubewahren. Die Neuregelung bedingt eine Änderung von Artikel 119 der Bundesverfassung über Fortpflanzungsmedizin und Gentechnologie im Humanbereich. Der Bundesrat überweist den Regelungsentwurf und die dazugehörige Botschaft ans Parlament.