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MedienmitteilungVeröffentlicht am 3. September 2025

Aufnahme von im Ausland wohnhaften Versicherten in den Risikoausgleich: Vernehmlassung zu Verordnungsanpassung

Bern, 03.09.2025 — Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 3. September 2025 die Vernehmlassung zur Revision der Verordnung über die Umsetzung des Risikoausgleichs in der Krankenversicherung (VORA) eröffnet. Anlass dafür sind zwei Neuerungen: Das Parlament hat am 14. Juni 2024 beschlossen, im revidierten Bundesgesetz über die Krankenversicherung (KVG) auch Versicherte mit Wohnsitz im Ausland in den Risikoausgleich einzubeziehen. Zudem hat das Schweizer Volk am 24. November 2024 der Vorlage zur einheitlichen Finanzierung der Gesundheitsleistungen zugestimmt. Beide Entscheide erfordern Anpassungen der VORA. Die Vernehmlassung dauert bis zum 3. Dezember 2025.