Inspektion des Voranschlagsprozesses der Bundesanwaltschaft
Bern, 26.06.2025 — Die Aufsichtsbehörde über die Bundesanwaltschaft (AB-BA) stellt in ihrer Inspektion des Voranschlagsprozesses der Bundesanwaltschaft fest, dass sich dieser innerhalb der Vorgaben des Bundes bewegt und gut dokumentiert ist.
Von Gesetzes wegen vertritt die AB-BA den Voranschlag und die Rechnung der Bundesanwaltschaft vor der Bundesversammlung. Die Inspektion des Voranschlagsprozesses hat gezeigt, dass sich Veränderungen des Budgets der Bundesanwaltschaft im Vergleich zum Vorjahr vor allem aus der Beantragung neuer Personalressourcen ergeben. Die Personalkosten machen mehr als die Hälfte des Aufwands der Bundesanwaltschaft aus. Während der Personalaufwand sowie der Informatik- und Projektaufwand als gut kalkulierbar erachtet werden, sind die Haft- und Untersuchungskosten aufgrund der Fallabhängigkeit nicht exakt vorhersehbar.
Im Sinne von einzelnen Verbesserungen empfiehlt die AB-BA unter anderem, den Wissenstransfer im Bereich Finanzen der Bundesanwaltschaft sicherzustellen sowie die Abteilungsleitenden unterjährig über das laufende Budget der Bundesanwaltschaft in Kenntnis zu setzen.
Zur AB-BA:
Kernaufgabe der unabhängigen Aufsichtsbehörde über die Bundesanwaltschaft (AB-BA) ist die Beaufsichtigung der systemischen Aspekte der Tätigkeit der Bundesanwaltschaft. Die AB-BA umfasst als Kollegialbehörde sieben von der Vereinigten Bundesversammlung für die Dauer von vier Jahren gewählte Mitglieder. Gemäss Gesetz setzt sich die AB-BA aus einer Bundesrichterin, einer Bundesstrafrichterin, zwei im Anwaltsregister eingetragenen Anwaltspersonen und drei Fachpersonen zusammen. In ihrer Tätigkeit werden die Mitglieder der AB-BA von einem ständigen Sekretariat unterstützt.