Für eine Schweiz ohne Diskriminierung: Die Eidgenössische Kommission gegen Rassismus fordert ein allgemeines Gleichbehandlungsgesetz
Die Eidgenössische Kommission gegen Rassismus (EKR) feiert heute ihr 30-jähriges Bestehen mit einem offiziellen Anlass in Anwesenheit von Bundesrätin Elisabeth Baume-Schneider. Unter dem Motto «feiern, verstehen, weiterkommen» wird der Kampf gegen Rassismus und Diskriminierung der letzten drei Jahrzehnte gewürdigt und ein Manifest publiziert. Darin spricht sich die EKR vor dem Hintergrund der fortwährenden Diskriminierung und der Grenzen des bestehenden Rechtsrahmens für ein allgemeines Gleichbehandlungsgesetz in der Schweiz aus.
Seit ihrer Gründung im Jahr 1995 in der Folge der Aufnahme von Artikel 261bis ins Strafgesetzbuch – heute häufig als Diskriminierungsstrafnorm bezeichnet – setzt sich die EKR für den Kampf gegen Rassismus und Diskriminierung in der Schweiz ein. Die Kommission wurde eingesetzt, um die Umsetzung der Strafnorm zu begleiten und die Öffentlichkeit zu sensibilisieren. Die EKR analysiert, dokumentiert, berät und treibt damit die gesellschaftliche Debatte, politische Massnahmen und die Forschung zum Thema stetig voran. Die Annahme von Artikel 261bis StGB, der rassistisch motivierte öffentliche Handlungen verbietet, stand im Einklang mit der Ratifizierung des Internationalen Übereinkommens zur Beseitigung jeder Form von Rassendiskriminierung durch die Schweiz im Jahr 1994 – ein wichtiger Meilenstein für die Schaffung eines gesamtschweizerischen Ansatzes zur Rassismusbekämpfung.
Trotz der erzielten Fortschritte bestehen in der Schweiz weiterhin Gesetzeslücken: «Bislang bietet das schweizerische Zivilrecht keinen spezifischen Diskriminierungsschutz», betont die Präsidentin der EKR, Ursula Schneider Schüttel; ein Mangel, auf den auch der UNO-Ausschuss zur Beseitigung jeder Form von Rassendiskriminierung und die Europäische Kommission gegen Rassismus und Intoleranz mehrfach hingewiesen haben.
Die EKR hat kürzlich zwei juristische Studien veröffentlicht, die diese Feststellung untermauern. Die erste Studie wurde vom Schweizerischen Institut für Rechtsvergleichung durchgeführt und untersucht rechtliche Instrumente zur Bekämpfung von rassistischer Diskriminierung in mehreren europäischen Ländern. Der Bericht verdeutlicht den Rückstand der Schweiz gegenüber den europäischen Standards. Die zweite Studie mit Fokus auf dem nationalen Kontext zeigt grosse Lücken auf, insbesondere im Arbeits- und im Mietrecht, und macht konkrete Verbesserungsvorschläge. Vor diesem Hintergrund bekräftigt die EKR anlässlich ihres 30-jährigen Jubiläums die Notwendigkeit eines allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes, das allen Menschen umfassenden und konkreten Rechtsschutz bietet. Dafür sprechen vier Hauptgründe:
Erstens würde ein solches Gesetz die bestehenden Lücken schliessen: 2024 gaben 17 Prozent der Schweizer Bevölkerung an, rassistische Diskriminierung erfahren zu haben. Die heutige Diskriminierungsstrafnorm bezieht sich weitestgehend auf Hassrede im öffentlichen Raum und reicht nicht aus, um alle Formen von Rassismuserfahrungen abzudecken.
Zweitens würde ein umfassendes Gesetz dazu beitragen, die rechtliche Hierarchisierung von Benachteiligungserfahrungen zu beseitigen. Während einige Gruppen besonderen Schutz erfahren, zum Beispiel bei der Gleichstellung von Frauen und Männern sowie von Menschen mit Behinderungen, werden andere Gruppen, wie Betroffene von Rassismus, LGBTIQ+-Personen und armutsbetroffene Menschen nicht ausdrücklich geschützt.
Drittens würde ein solcher Erlass universellen Schutz vor jeglicher Form von Diskriminierung im Alltag bieten, unter Berücksichtigung der Diversität unserer Gesellschaft und der Tatsache, dass Diskriminierung alle Menschen jederzeit treffen kann.
Viertens ergibt sich der Kampf gegen Diskriminierung nicht nur aus einem moralischen Gebot: Auch Aspekte wie soziale Gerechtigkeit, öffentliche Gesundheit, Innovation und wirtschaftlicher Zusammenhalt spielen eine Rolle.
Das Manifest der EKR ist ein Appell an die Politik, an Institutionen sowie an die Zivilgesellschaft, sich zusammenzuschliessen, um die Gleichbehandlung im Schweizer Recht zu verankern. Die Gesetzgebung muss wirksamen Schutz vor jeglicher Form von Diskriminierung bieten – um die Menschenwürde als den zentralen Wert, der unserer Gesellschaft zugrunde liegt, zu wahren.
Das Manifest wird heute im Rahmen der offiziellen Feierlichkeiten zum 30-jährigen Bestehen der EKR in Bern vorgestellt. Bei der Veranstaltung werden Bundesrätin Elisabeth Baume-Schneider, EKR-Präsidentin Ursula Schneider Schüttel, Nationalratspräsidentin Maja Riniker und weitere Persönlichkeiten aus der Politik, der Zivilgesellschaft und Menschenrechtsorganisationen anwesend sein.
Weitere Informationen
Ursula Schneider Schüttel, Präsidentin der EKR, 078 603 87 25, ursula.schneiderschuettel@bluewin.ch
Giulia Reimann, Stv. Geschäftsleiterin EKR, 058 463 12 62, giulia.reimann@gs-edi.admin.ch