Nationales Monitoring Pflegepersonal
Die Wirkung der im Rahmen der Umsetzung der Pflegeinitiative getroffenen Massnahmen soll mit dem Nationalen Monitoring Pflegepersonal regelmässig und langfristig überprüft werden, indem systematisch und objektiv Daten erhoben werden.
Umsetzung des Nationalen Monitoring Pflegepersonals
Anhand der Planungsgrundlage (vgl. weiter unten) wurde das Nationale Monitoring Pflegepersonal vom Schweizerischen Gesundheitsobservatorium (Obsan) im Auftrag des BAG und der GDK erstellt. Ab dem 1. Juli 2024 waren 23 von den 33 ausgewählten Schlüsselindikatoren verfügbar. Die verbleibenden Indikatoren werden nach und nach entwickelt und in das Indikatorensystem integriert. Darüber hinaus werden in regelmässigen Abständen Obsan-Bulletins mit weiterführenden Informationen und Analysen publiziert. Die Bulletins sind verfügbar auf www.pflegemonitoring.ch.
Das neuste Bulletin vom 24. August 2026 befasst sich mit der Personalzusammensetzung und -ausstattung in den Pflegeheimen, wobei der Schwerpunkt auf dem Pflegepersonal liegt. Es beinhaltet die wichtigsten Kennzahlen zu Personalzusammensetzung und Ausstattungsindikatoren und zeigt die Unterschiede auf, die zwischen den Kantonen beobachtet werden können. Diese Ergebnisse ermöglichen es, die unterschiedlichen kantonalen Gegebenheiten zu analysieren und deren institutionelle Determinanten zu erörtern. Dieses Bulletin soll auch die methodischen Grenzen der Ausstattungsindikatoren beleuchten und darlegen, welche Aspekte bei deren Interpretation zu beachten sind.
Das Monitoring wurde zudem um vier neue Indikatoren erweitert: Erfolgsquoten in den Pflege- und Betreuungsausbildungen, Eintritte in Pflege- und Betreuungsausbildungen, Stunden Vollzeitpensum sowie Skill-Mix des Pflegeheimpersonals. Ausserdem wurden die bestehenden Indikatoren aktualisiert.
Planungsgrundlage
Im Hinblick auf die Einführung des Nationalen Monitorings Pflegepersonal hat das Bundesamt für Gesundheit (BAG) Anfang 2022 Planungsarbeiten aufgenommen. Diese wurden von den Mitgliedern der Plattform Gesundheitspersonal Ende Oktober 2022 validiert.
An der Erarbeitung dieser Planungsgrundlage waren die Mitglieder der Plattform Gesundheitspersonal, die Bildungsinstitutionen im Pflegebereich, das Schweizerische Gesundheitsobservatorium (Obsan) und mehrere Fachpersonen aus verschiedenen Bereichen (Management, Bildung, Forschung, Datenmonitoring) beteiligt. Sowohl die Stakeholder als auch die Schweizerische Gesundheitsdirektorenkonferenz (GDK) unterstützen die Einführung des Nationalen Monitorings Pflegepersonal.
- Die Planungsgrundlage definiert, abgeleitet von den Zielen der Pflegeinitiative, vier Beobachtungsbereiche: «Stellenwert der Pflege in der Gesundheitsversorgung», «Bildung und kompetenzgerechter Einsatz der Pflegepersonen», «Arbeitsbedingungen der Pflegepersonen» sowie «Zugang zu und Qualität von Pflegeleistungen».
- Die Planungsgrundlage führt eine Auswahl von 33 Indikatoren auf, die im Rahmen des Nationalen Monitorings Pflegepersonal verwendet werden sollen, und ordnet sie in ein Wirkungsmodell ein. Während dieser Arbeiten wurde systematisch darauf geachtet, auf bestehende Daten und Studien zurückzugreifen.
(vgl. Wirkungsmodell und Indikatorensystem im Register «Dokumente»)
Kontext
Am 28. November 2021 wurde die Initiative «Für eine starke Pflege (Pflegeinitiative)» von Volk und Ständen angenommen. Dieser Volksentscheid wurde im neuen Artikel 117b der Bundesverfassung (BV) umgesetzt, und verlangt von Bund und Kantonen, dass die Pflege als wichtiger Bestandteil der Gesundheitsversorgung anerkannt und gefördert wird. Der Zugang zu einer Pflege von hoher Qualität soll für alle Menschen garantiert sein. Die Umsetzung des neuen Artikels erfolgt in zwei Etappen.
Die Wirkung der im Rahmen der Pflegeinitiative getroffenen Massnahmen wird regelmässig und langfristig überprüft, indem systematisch und objektiv Daten erhoben werden. Mit dem Nationalen Monitoring Pflegepersonal würden Bund, Kantone und Arbeitgeber über ein konkretes und umfassendes Steuerungsinstrument verfügen, das die Situation in den verschiedenen Pflegebereichen sowie deren Entwicklung transparent und detailliert aufzeigt.
Am 1. Juni 2023 wurde im Rahmen des «Dialogs Nationale Gesundheitspolitik» beschlossen, das Nationale Monitoring Pflegepersonal ab dem 1. Juli 2024 einzuführen.
Weitere Informationen
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Weiterführende Themen
Bundesamt für Gesundheit BAG
Sektion Grundversorgung Gesundheitsberufe
Schwarzenburgstrasse 157
Schweiz - 3003 Bern