Monitoring der Mittel- und Gegenständeliste (MiGeL)
Weiterführende Themen
Mittel und Gegenständeliste (MiGeL)
Die Mittel- und Gegenständeliste (MiGeL) umfasst medizinische Produkte, die zur Untersuchung oder Behandlung von Krankheiten zu Hause oder im Pflegeheim eingesetzt werden. Die obligatorische Krankenpflegeversicherung (OKP) übernimmt die Kosten für diese Produkte.
Revision der Mittel und Gegenständeliste
Die Mittel- und Gegenständeliste (MiGeL) wurde in den Jahren 2015 bis 2021 systematisch revidiert. Dabei wurden die Leistungen der MiGeL-Positionen auf die Wirksamkeit, Zweckmässigkeit und Wirtschaftlichkeit (WZW-Kriterien) nach Artikel 32 Absatz 1 KVG überprüft, an die medizinisch-technische und die preisliche Entwicklung angepasst sowie die Anwendbarkeit der MiGeL (eindeutige Zuordnung der Produkte zu den Positionen, Überprüfbarkeit der Versicherer) verbessert. Die Überprüfung der MiGeL-Positionen wurde in eine periodische Überprüfung gemäss Artikel 32 Absatz 2 KVG überführt
Bundesamt für Gesundheit BAG
Ausschuss Mittel und Gegenstände
Schwarzenburgstrasse 157
Schweiz - 3003 Bern