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Veröffentlicht am 9. Januar 2025

Monitoring der Mittel- und Gegenständeliste (MiGeL)

Weiterführende Themen

  • Mittel und Gegenständeliste (MiGeL)

    Die Mittel- und Gegenständeliste (MiGeL) umfasst medizinische Produkte, die zur Untersuchung oder Behandlung von Krankheiten zu Hause oder im Pflegeheim eingesetzt werden. Die obligatorische Krankenpflegeversicherung (OKP) übernimmt die Kosten für diese Produkte.

  • 9. Januar 2025

    Revision der Mittel und Gegenständeliste

    Die Mittel- und Gegenständeliste (MiGeL) wurde in den Jahren 2015 bis 2021 systematisch revidiert. Dabei wurden die Leistungen der MiGeL-Positionen auf die Wirksamkeit, Zweckmässigkeit und Wirtschaftlichkeit (WZW-Kriterien) nach Artikel 32 Absatz 1 KVG überprüft, an die medizinisch-technische und die preisliche Entwicklung angepasst sowie die Anwendbarkeit der MiGeL (eindeutige Zuordnung der Produkte zu den Positionen, Überprüfbarkeit der Versicherer) verbessert. Die Überprüfung der MiGeL-Positionen wurde in eine periodische Überprüfung gemäss Artikel 32 Absatz 2 KVG überführt

Bundesamt für Gesundheit BAG

Sekretariat EAMGK
Ausschuss Mittel und Gegenstände
Schwarzenburgstrasse 157
Schweiz - 3003 Bern