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Militärversicherung: Versicherte Personen

Bei der Militärversicherung gibt es zwei Arten von Versicherten: Personen, die punktuell Dienst leisten, und Berufsmilitärs, die für die gesamte Dauer ihrer beruflichen Verpflichtung versichert sind.

Die Liste der versicherten Personen befindet sich in Art. 1a MVG.

Bei der Militärversicherung sind folgende Personen gegen Krankheit und Unfall versichert:

  • Miliz- und Berufsmilitärs im Dienst und im Ruhestand
  • Personen im Zivilschutzdienst
  • Personen im Zivildienst
  • Wer bei friedenserhaltenden Aktionen und Guten Diensten des Bundes mitwirkt
  • Mitglieder des Schweizerischen Korps für humanitäre Hilfe

Weitere Informationen

Bundesamt für Gesundheit BAG

Abteilung Versicherungsaufsicht
Sektion Unfallversicherung, Unfallverhütung und Militärversicherung
Schwarzenburgstrasse 157
Schweiz - 3003 Bern