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Veröffentlicht am 6. Dezember 2018

Freiwillige Versicherung für Berufsmilitärs

Berufsmilitärs, die in den Ruhestand gehen, können auf freiwilliger Basis bei der Militärversicherung bleiben. Die Leistungen bewegen sich in derselben Grössenordnung wie in der sozialen Krankenversicherung.

Bundesamt für Gesundheit BAG

Abteilung Versicherungsaufsicht
Sektion Unfallversicherung, Unfallverhütung und Militärversicherung
Schwarzenburgstrasse 157
Schweiz - 3003 Bern