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Militärversicherung: Abgeschlossene Revisionen

Militärversicherung-Anpassungsverordnung

Der Bundesrat hat durch Verordnung die auf unbestimmte Zeit festgesetzten Renten der Versicherten, die das Rentenalter der AHV noch nicht erreicht haben, sowie die Renten der Ehegatten und Waisen der Verstorbenen, die im Zeitpunkt der Anpassung dieses Alter noch nicht erreicht hätten, dem vom Bundesamt für Statistik ermittelten Nominallohnindex vollständig anzupassen. Alle übrigen, auf unbestimmte Zeit festgesetzten Renten, sind vollständig dem Stand des Landesindexes der Konsumentenpreise anzupassen. Die Anpassung erfolgt jeweils auf den gleichen Zeitpunkt wie die AHV/IV-Rentenanpassung, somit grundsätzlich alle zwei Jahre. Die letzte Anpassung erfolgte per 1. Januar 2023.

Krankheitsschutz der beruflich und freiwillig Versicherten sowie Unfallschutz der freiwillig Versicherten

Nach einer fünfjährigen Einführungsphase gilt seit dem 1. Januar 2024 ein Kostendeckungsgrad von 90 Prozent.

Bundesamt für Gesundheit BAG

Abteilung Versicherungsaufsicht
Sektion Unfallversicherung, Unfallverhütung und Militärversicherung
Schwarzenburgstrasse 157
Schweiz - 3003 Bern