Meldungen gemäss Internationalen Gesundheitsvorschriften IGV
Die Internationalen Gesundheitsvorschriften (IGV, 2005), die am 15. Juni 2007 in Kraft getreten sind, sind völkerrechtlich verbindliche Rechtsregeln, die sich direkt auf Art. 21 der Verfassung der Weltgesundheitsorganisation stützen.
Der Bundesrat hat ihnen am 9. Juni 2006 ohne Vorbehalte zugestimmt und das BAG (Abteilung Übertragbare Krankheiten) als nationale IGV-Anlaufstelle der Schweiz bezeichnet.
Die IGV (2005) sind auf alle Ereignisse anwendbar, die eine akute Gefahr für die öffentliche Gesundheit darstellen können, ob durch biologische oder chemische Einwirkungen oder ionisierende Strahlung verursacht, und ob sie natürlich, unabsichtlich oder absichtlich eingetreten sind.
Das BAG muss im Ereignisfall die Situation analysieren, die gesundheitliche Notlage von internationaler Tragweite feststellen und dann gegebenenfalls eine Meldung gemäss IGV an die WHO auslösen.
Bundesamt für Gesundheit BAG
Sektion Radiologische Risiken
Schwarzenburgstrasse 157
Schweiz - 3003 Bern