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Veröffentlicht am 13. Dezember 2024

Medizinische Röntgenanlagen

Das Einrichten und Betreiben einer medizinischen Röntgenanlage ist bewilligungspflichtig. Im Bereich der Medizin ist das Bundesamt für Gesundheit (BAG), Abteilung Strahlenschutz, Bewilligungs- und Aufsichtsbehörde.

Bundesamt für Gesundheit BAG

Abteilung Strahlenschutz
Sektion Strahlentherapie und medizinische Diagnostik
Schwarzenburgstrasse 157
Schweiz - 3003 Bern