Liste der akkreditierten Weiterbildungsgänge
Gemäss Art. 34, Abs. 2 PsyG werden die vom Bund ordentlich akkreditierten Weiterbildungsgänge in einem Verzeichnis publiziert. Der erfolgreiche Abschluss eines in diesem Verzeichnis aufgeführten Weiterbildungsgangs führt zum eidgenössischen Weiterbildungstitel.
Die folgenden Weiterbildungsgänge sind ordentlich akkreditiert gemäss Art. 11 ff. des Bundesgesetzes über die Psychologieberufe, PsyG. Sie führen zu den eidgenössischen Weiterbildungstiteln gemäss Art. 8 PsyG. Ihr Abschluss berechtigt zur Führung folgender Berufsbezeichnungen gemäss Art. 6 der Verordnung über die Psychologieberufe, PsyV:
- eidgenössisch anerkannte Psychotherapeutin oder eidgenössisch anerkannter Psychotherapeut
- eidgenössisch anerkannte Kinder- und Jugendpsychologin oder eidgenössisch anerkannter Kinder- und Jugendpsychologe
- eidgenössisch anerkannte klinische Psychologin oder eidgenössisch anerkannter klinischer Psychologe
- eidgenössisch anerkannte Neuropsychologin oder eidgenössisch anerkannter Neuropsychologe
- eidgenössisch anerkannte Gesundheitspsychologin oder eidgenössisch anerkannter Gesundheitspsychologe.
Die Akkreditierung gilt für höchstens sieben Jahre.
Weitere Informationen
Weiterführende Themen
Häufige Fragen (FAQ) zum Psychologieberufegesetz (PsyG)
Auf dieser Seite finden Sie die vielfältigen Fragen, welche das BAG in Bezug auf die Psychologieberufe erreichen. Die Antworten dazu sind thematisch gebündelt und sollen für Interessierte ein einfaches Unterstützungstool darstellen.
Bundesamt für Gesundheit BAG
Sektion Weiterentwicklung Gesundheitsberufe
Schwarzenburgstrasse 157
Schweiz - 3003 Bern