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Leistungen: Podologie

Seit dem 1. Januar 2022 werden bestimmte Leistungen der Podologinnen und Podologen unter definierten Voraussetzungen von der obligatorischen Krankenpflegeversicherung (OKP) vergütet.

Podologinnen und Podologen können seit dem 1. Januar 2022 zulasten der obligatorischen Krankenpflegeversicherung (OKP) selbständig und auf eigene Rechnung tätig sein.

Dies wird in der Verordnung über die Krankenversicherung (KVV) definiert (Art. 50d und 52f KVV).

Die Voraussetzungen für die Kostenübernahme von Leistungen sind insbesondere

  • eine ärztliche Anordnung
  • die Diagnose eines Diabetes mellitus mit Vorliegen von bestimmten Risikofaktoren

Die Krankenpflege-Leistungsverordnung (KLV) definiert die Leistungen und Voraussetzungen (Art. 11c KLV).

Um die Auswirkungen auf die Kosten und die Versorgung nachzuverfolgen, hat der Bundesrat ein Monitoring sowie eine Evaluation vorgesehen. Der Monitoringbericht 2024 im Auftrag des BAG findet sich unten unter «Dokumente». Der Evaluationsbericht vom 27. Mai 2025 ist unter «Weiterführende Themen / Evaluationsberichte Kranken- und Unfallversicherung».

Weitere Informationen

Weiterführende Themen

Evaluationsberichte Kranken- und Unfallversicherung

Hier finden Sie Informationen zu laufenden und seit 2015 abgeschlossenen Evaluationsstudien im Bereich Kranken- und Unfallversicherung Sie finden alle Evaluationsberichte, die das BAG beauftragt hat, in ARAMIS, der Forschungsdatenbank des Bundes.

Bundesamt für Gesundheit BAG

Direktionsbereich Kranken- und Unfallversicherung
Abteilung Leistungen Krankenversicherung
Schwarzenburgstrasse 157
Schweiz - 3003 Bern