Krankenversicherung: Zur Sistierung der Unfalldeckung berechtigte Versicherte
Versicherte, die über eine volle Deckung für das Unfallrisiko (Berufs- und Nichtberufsunfälle) nach dem Bundesgesetz über die Unfallversicherung (UVG) verfügen, können bei ihren Krankenversicherern die Unfalldeckung sistieren lassen.
Bundesamt für Gesundheit BAG
Direktionsbereich Kranken- und Unfallversicherung
Abteilung Versicherungsaufsicht
Schwarzenburgstrasse 157
Schweiz - 3003 Bern
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