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Veröffentlicht am 9. Januar 2025

Krankenversicherung: Zur Sistierung der Unfalldeckung berechtigte Versicherte

Versicherte, die über eine volle Deckung für das Unfallrisiko (Berufs- und Nichtberufsunfälle) nach dem Bundesgesetz über die Unfallversicherung (UVG) verfügen, können bei ihren Krankenversicherern die Unfalldeckung sistieren lassen.

Bundesamt für Gesundheit BAG

Direktionsbereich Kranken- und Unfallversicherung
Abteilung Versicherungsaufsicht
Schwarzenburgstrasse 157
Schweiz - 3003 Bern