Krankenversicherung: Wahlfranchisen
In der Grundversicherung können die ordentliche Franchise oder wählbare Franchisen gewählt werden.
Grundversicherung mit ordentlicher Franchise und wählbaren Franchisen
Die versicherte Person bezahlt zusätzlich zu den Prämien auch einen festen Jahresbeitrag. Mit diesem beteiligt sie sich direkt an den Arzt- oder Spitalkosten sowie an den Kosten für Medikamente. Dieser Jahresbeitrag wird als Franchise bezeichnet. Die ordentliche Franchise beträgt 300 Franken für Erwachsene und 0 Franken für Kinder.
Entscheidet man sich für einen höheren Franchisebetrag als die vorgeschriebenen 300 Franken, gewähren die Krankenversicherer einen Prämienrabatt. Die Ermässigungen hängen von der Höhe der gewählten Franchise ab. Der maximale Rabatt ist gesetzlich beschränkt. Es darf höchstens ein Rabatt von 70 Prozent auf das zusätzlich übernommene Risiko gewährt werden. Der entsprechende Betrag in Franken ist in der folgenden Tabelle aufgeführt (erste Zeile: Franchise, zweite Zeile: jährlicher Höchstrabatt):
Was gilt es zu beachten:
Ein Wechsel der Franchise kann jeweils nur auf Beginn eines Kalenderjahres erfolgen.
Die Krankenversicherer müssen nicht alle Wahlfranchisen anbieten. Sie können für Erwachsene und junge Erwachsene (vom 19. bis zum vollendeten 25. Altersjahr) unterschiedliche Franchisen anbieten.
Weitere Informationen
Bundesamt für Gesundheit BAG
Abteilung Versicherungsaufsicht
Schwarzenburgstrasse 157
Schweiz - 3003 Bern