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Krankenversicherung: Kreis- und Informationsschreiben

Das BAG verfasst Kreis- und Informationsschreiben zuhanden der Versicherer, die seiner Aufsicht unterstehen.

Als Aufsichtsbehörde erlässt das BAG Kreisschreiben zuhanden der Krankenversicherer, um eine einheitliche Rechtsanwendung zu gewährleisten. Das BAG kann auch Informationsschreiben an sie richten, wenn ein Sachverhalt (z.B. neue Rechtsprechung) Auswirkungen auf die Praxis der sozialen Krankenversicherung hat.

Weitere Informationen

Bundesamt für Gesundheit BAG

Direktionsbereich Kranken- und Unfallversicherung
Abteilung Versicherungsaufsicht
Schwarzenburgstrasse 157
Schweiz - 3003 Bern