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Veröffentlicht am 14. Februar 2025

Krankenversicherung: Internationale Diplomaten/-innen und Beamte/-innen

Mitarbeitende ständiger Missionen und internationaler Organisationen sowie ihre Familienangehörige sind nicht verpflichtet, sich der Krankenpflegeversicherung anzuschliessen.

Bundesamt für Gesundheit BAG

Direktionsbereich Kranken- und Unfallversicherung
Abteilung Versicherungsaufsicht
Schwarzenburgstrasse 157
Schweiz - 3003 Bern