Krankenversicherung: Internationale Diplomaten/-innen und Beamte/-innen
Mitarbeitende ständiger Missionen und internationaler Organisationen sowie ihre Familienangehörige sind nicht verpflichtet, sich der Krankenpflegeversicherung anzuschliessen.
Bundesamt für Gesundheit BAG
Direktionsbereich Kranken- und Unfallversicherung
Abteilung Versicherungsaufsicht
Schwarzenburgstrasse 157
Schweiz - 3003 Bern
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