Krankenversicherung: In die Schweiz entsandte Arbeitnehmende
Das Sozialversicherungsrecht des Herkunftslands bleibt für entsandte Arbeitnehmende gültig. Bei der Krankenversicherung sind je nach Entsendungsland verschiedene Kategorien zu unterscheiden.
Bundesamt für Gesundheit BAG
Direktionsbereich Kranken- und Unfallversicherung
Abteilung Versicherungsaufsicht
Schwarzenburgstrasse 157
Schweiz - 3003 Bern
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