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Veröffentlicht am 17. Januar 2025

Krankenversicherung: In die Schweiz entsandte Arbeitnehmende

Das Sozialversicherungsrecht des Herkunftslands bleibt für entsandte Arbeitnehmende gültig. Bei der Krankenversicherung sind je nach Entsendungsland verschiedene Kategorien zu unterscheiden.

Bundesamt für Gesundheit BAG

Direktionsbereich Kranken- und Unfallversicherung
Abteilung Versicherungsaufsicht
Schwarzenburgstrasse 157
Schweiz - 3003 Bern