Krankenversicherung: FZA und EFTA-Übereinkommen
In dieser Rubrik finden Sie Informationen zum Personenfreizügigkeitsabkommen mit den Mitgliedstaaten der Europäischen Union (FZA) und zum Übereinkommen zur Errichtung der Europäischen Freihandelsassoziation (EFTA) in Bezug auf den Krankenversicherungsbeareich.
Inkrafttreten
Das Personenfreizügigkeitsabkommen (FZA) zwischen der Schweiz und der Europäischen Union (EU) ist am 1. Juni 2002 in Kraft getreten. Dieses Abkommen ermöglicht Staatsangehörigen der Schweiz und der EU die Ausübung des Grundrechts, den Arbeits- und Wohnort innerhalb der Staatsgebiete der Vertragsparteien frei zu wählen. Das EFTA-Übereinkommen wurde ebenfalls zu diesem Datum aktualisiert.
Übernahme des europäischen Koordinationsrechts
Bei Inkrafttreten des FZA und des EFTA-Übereinkommens hat die Schweiz die europäischen Verordnungen zur Koordination der Sozialversicherungssysteme übernommen. Seit dem 1. Januar 2016 (3. Aktualisierung von Anlage 2 zu Anhang K des EFTA-Übereinkommens) gelten die Verordnungen (EG) Nr. 883/2004 und Nr. 987/2009 auch innerhalb der EFTA.
Elektronischer Datenaustausch EESSI
Die neuen EU-Verordnungen sehen ein System vor, das den elektronischen Datenaustausch zwischen den Sozialversicherungseinrichtungen (Electronic Exchange of Social Security Information - EESSI) ermöglicht. Das Verfahren zur Umsetzung dieses Systems in der Schweiz läuft derzeit.
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Weiterführende Themen
Bundesamt für Gesundheit BAG
Abteilung Versicherungsaufsicht
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Schweiz - 3003 Bern