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Krankenversicherung: Datenaustausch für die Prämienverbilligung zwischen Versicherern und Kantonen

Gestützt auf das KVG, die KVV und die Verordnung des EDI über den Datenaustausch für die Prämienverbilligung tauschen die Versicherer und die Kantone die Daten der Versicherten für die Prämienverbilligung einheitlich elektronisch aus.

Bundesamt für Gesundheit BAG

Direktionsbereich Kranken- und Unfallversicherung
Abteilung Versicherungsaufsicht
Schwarzenburgstrasse 157
Schweiz - 3003 Bern