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Krankenversicherung: Datenaustausch zwischen Versicherern und Kantonen betreffend die Nichtbezahlung von Prämien und Kostenbeteiligungen sowie die Prämienverbilligung

Gestützt auf das KVG, die KVV und die Verordnung des EDI über den Datenaustausch betreffend die Nichtbezahlung von Prämien und Kostenbeteiligungen sowie betreffend die Prämienverbilligung tauschen die Versicherer und die Kantone die Daten der Versicherten für die im Titel der EDI-Verordnung erwähnten Bereiche einheitlich elektronisch aus.

Bundesamt für Gesundheit BAG

Direktionsbereich Kranken- und Unfallversicherung
Abteilung Versicherungsaufsicht
Schwarzenburgstrasse 157
Schweiz - 3003 Bern