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Krankenversicherung: Bezeichnung der Leistungen

Für die Bezeichnung der von der obligatorischen Krankenpflegeversicherung (OKP) vergüteten Leistungen ist das Eidgenössische Departement des Innern (EDI) zuständig. Einzige Ausnahme ist die Bezeichnung der leistungspflichtigen Arzneimittel, die in der Spezialitätenliste (SL) aufgeführt sind und in die Zuständigkeit des Bundesamts für Gesundheit (BAG) fällt.

Bundesamt für Gesundheit BAG

Direktionsbereich Kranken- und Unfallversicherung
Abteilung Leistungen Krankenversicherung
Schwarzenburgstrasse 157
Schweiz - 3003 Bern