Zum Hauptinhalt springen

HTA-Programm_Test

Wie funktioniert das Health Technology Assessment (HTA)-Programm? Welche Phasen durchläuft ein HTA-Thema bis es zu einem Vergütungsentscheid kommt? Hier erhalten Sie detaillierte Informationen dazu.

Schematische Darstellung der Entstehung und Verwendung von HTA-Berichten

HTA News

Sind Sie an regelmässigen Updates aus dem HTA-Programm des Bundes interessiert? Dann melden Sie sich mit diesem Link für unseren Newsletter an!

Themenfindung

Basierend auf ihrem gesetzlichen Auftrag (Art. 32, Bundesgesetz über die Krankenversicherung (KVG)), überprüft die Sektion HTA Leistungen der obligatorischen Krankenpflegeversicherung (OKP).

HTA-Themen werden über diverse Quellen identifiziert:

  • Themen, die von der Sektion HTA selbst durch die aktive Themensuche identifiziert werden oder über ihr Netzwerk an sie herangetragen werden.
  • Themen, die über das Online-Themeneingabeformular eingereicht werden.
  • Themen, die über ein Antragsverfahren bei anderen Sektionen des BAG (Arzneimittelaufnahme (AMA), Arzneimittelüberprüfung (AMÜ), Analysen, Mittel und Gegenstände (AMG) sowie Medizinische Leistungen (ML)) eingehen und bei denen Unterstützungsbedarf für die Überprüfung durch ein HTA besteht.
  • Themen, die von anderen Sektionen des BAG (AMÜ, AMG und ML) im Rahmen der periodischen Überprüfung identifiziert werden, und bei denen Unterstützungsbedarf für die Überprüfung durch ein HTA besteht.
  • Themen, die über die Zusammenarbeit mit dem Branchenverband prio.swiss identifiziert werden.
  • Themen, die aus einem HTA aus dem Ausland stammen und für die Schweiz übernommen werden.

Ein Thema eignet sich für eine Überprüfung mittels eines HTA, wenn:

  • die Leistung durch die obligatorische Krankenpflegeversicherung (OKP) vergütet wird und
  • Hinweise bestehen auf eine umstrittene oder fehlende
      • Wirksamkeit/Sicherheit
      • Zweckmässigkeit
      • Wirtschaftlichkeit.

    Weitere Informationen zu den Kriterien der Wirksamkeit, Sicherheit, Zweckmässigkeit und Wirtschaftlichkeit (WZW) finden Sie im Grundlagendokument zu den WZW-Kriterien.

    Je nach Quelle der HTA-Themen können die nachfolgend vorgestellten Abläufe variieren. Nicht jedes HTA-Thema hat jeden der anschliessend dargelegten Schritte zu durchlaufen.

    Themenauswahl

    • Das BAG evaluiert die eingegebenen Themen und bereitet sie für die zuständigen Kommissionen auf.
    • Die Eidgenössische Kommission für allgemeine Leistungen und Grundsatzfragen (ELGK), die Eidgenössische Kommission für Analysen, Mittel und Gegenstände (EAMGK) und die Eidgenössische Arzneimittelkommission (EAK) beraten über die Themen, die in ihren Zuständigkeitsbereich fallen. Sie geben eine Empfehlung ab, und das BAG entscheidet basierend darauf, welche Themen mittels HTA überprüft werden sollen.

    Pre-Scoping

    • Im Pre-Scoping machen wir eine Voranalyse und Eingrenzung der Fragestellung.
    • Das Pre-Scoping bildet die Grundlage der Ausschreibung und der Auftragsvergabe an einen externen Auftragnehmer.

    HTA-Protokoll

    • Im HTA-Protokoll konkretisiert der externe Auftragnehmer die Fragestellung und definiert die Methodik für den anschliessenden HTA-Bericht.
    • Das Protokoll wird einer Review-Gruppe unterbreitet. Diese besteht aus vier bis fünf unabhängigen Experten und Expertinnen, die den Bericht auf seine wissenschaftliche Qualität überprüfen.
    • Im Anschluss erhalten die Stakeholder das Protokoll. Diese bestehen z.B. aus Krankenversicherungsverbänden, Patientenorganisationen, Berufsverbänden für Berufe aus dem medizinischen Bereich, Fachgesellschaften, Industrieverbänden oder weiteren betroffenen Gruppen. Die Stakeholder werden 20 Arbeitstage vor der Zusendung des Protokolls vorinformiert und haben anschliessend 20 Arbeitstage Zeit, zum Bericht Stellung zu nehmen.
    • Webseite «HTA-Projekte»

    HTA-Bericht (Assessment)

    • Im HTA-Bericht beantwortet der externe Auftragnehmer die Fragestellung, indem er die wissenschaftliche Evidenz zur Wirksamkeit, Sicherheit, Wirtschaftlichkeit sowie zu rechtlichen, sozialen, ethischen und organisatorischen Aspekten analysiert.
    • Der HTA-Bericht wird einer Review-Gruppe unterbreitet. Diese besteht aus vier bis fünf unabhängigen Experten und Expertinnen, die den Bericht auf seine wissenschaftliche Qualität überprüfen.
    • Im Anschluss erhalten die Stakeholder den HTA-Bericht. Die Stakeholder werden 20 Arbeitstage vor der Zusendung des Berichts vorinformiert und haben anschliessend 20 Arbeitstage Zeit, zum Bericht Stellung zu nehmen.
    • Webseite «HTA-Projekte»

    Bewertung (Appraisal)

    • Die Eidgenössischen Kommissionen bewerten den HTA-Bericht und geben eine Empfehlung zuhanden des Eidgenössischen Departements des Innern (EDI) oder, bei Arzneimitteln, zuhanden des BAG ab.

    Beschluss (Decision)

    • Das EDI oder das BAG entscheiden über eine allfällige Streichung, Einschränkung, Weiterführung oder Aufnahme der Leistungspflicht. Der Beschluss wird veröffentlicht.
    • Webseite «HTA-Projektübersicht»

    Bundesamt für Gesundheit BAG

    Abteilung Leistungen Krankenversicherung
    Sektion Health Technology Assessment
    Schwarzenburgstrasse 157
    Schweiz - 3003 Bern