Grenzwerte Radioaktivität
Zur Beurteilung möglicher gesundheitlicher Gefährdung werden gemessene Werte den Immissionsgrenzwerten gegenübergestellt. Eine Person, die dauernd Luft mit dieser Konzentration einatmet, erhält eine Strahlendosis von 0.3 Millisievert pro Jahr.
*Immissionsgrenzwerte für Radionuklide in der Luft im öffentlich zugänglichen Bereich gemäss Art. 24 der Schweizer Strahlenschutzverordnung (StSV) vom 26.04.2017
Weitere Informationen
Bundesamt für Gesundheit BAG
Abteilung Strahlenschutz
Sektion Umweltradioaktivität
Schwarzenburgstrasse 157
Schweiz - 3003 Bern
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