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Grenzwerte Radioaktivität

Zur Beurteilung möglicher gesundheitlicher Gefährdung werden gemessene Werte den Immissionsgrenzwerten gegenübergestellt. Eine Person, die dauernd Luft mit dieser Konzentration einatmet, erhält eine Strahlendosis von 0.3 Millisievert pro Jahr.

*Immissionsgrenzwerte für Radionuklide in der Luft im öffentlich zugänglichen Bereich gemäss Art. 24 der Schweizer Strahlenschutzverordnung (StSV) vom 26.04.2017

Weitere Informationen

Bundesamt für Gesundheit BAG

Abteilung Strahlenschutz
Sektion Umweltradioaktivität
Schwarzenburgstrasse 157
Schweiz - 3003 Bern