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Gesundheitsberuferegister GesReg

Seit 1. Februar 2022 ist das Gesundheitsberuferegister für die Öffentlichkeit zugänglich.

Das Gesundheitsberufegesetz (GesBG) sowie das Ausführungsrecht sind am 1. Februar 2020 in Kraft getreten.

Gemäss Art. 2 Abs. 1 des GesBG werden die Daten zu den Gesundheitsfachpersonen im Gesundheitsberuferegister (GesReg) erfasst. Seit dem 1. Februar 2022 ist das GesReg für die Öffentlichkeit zugänglich:

Gesundheitsberuferegister

Mit der Einführung des neuen Gesundheitsberuferegisters (GesReg) werden gewisse Daten des Nationalen Registers (NAREG) im GesReg verwaltet. Das betrifft die Gesundheitsberufe Pflege, Physiotherapie, Ergotherapie, Hebamme, Ernährung und Diätetik, Optometrie sowie Osteopathie. Diese sind nun auf Bundesebene im Gesundheitsberufegesetz geregelt.

Weitere Informationen zum GesReg finden Sie unter FAQ Gesundheitsberuferegister.

Das neue Register schafft Transparenz

Das GesReg dient dem Schutz und der Information von Patientinnen und Patienten, der Information in- und ausländischer Stellen, der Qualitätssicherung sowie statistischen Zwecken. Es dient ausserdem der Vereinfachung der für die Erteilung der Berufsausübungs- bewilligungen notwendigen Abläufe.

Weitere Informationen zum Gesundheitsberuferegister finden Sie auf der Seite des Schweizerischen Roten Kreuzes: www.redcross.ch/registrierung

Ihre Medienanfragen richten Sie bitte an media@bag.admin.ch.

Weiterführende Themen

Häufige Fragen (FAQ) zum Gesundheitsberufegesetz (GesBG)

Die vielfältigen Fragen, welche die verschiedenen Beteiligten und Betroffenen im Zusammenhang mit der Umsetzung des Gesundheitsberufegesetzes (GesBG) dem BAG stellen, wurden zusammengetragen, thematisch geordnet und werden auf dieser Seite beantwortet.

Bundesamt für Gesundheit BAG

Abteilung Gesundheitsversorgung und Berufe
Gesundheitsberuferegister
Schwarzenburgstrasse 157
Schweiz - 3003 Bern