Gesundheitsberufegesetz GesBG und Ausführungsrecht sind in Kraft
Das Gesundheitsberufegesetz GesBG sowie das Ausführungsrecht dazu sind am 1. Februar 2020 in Kraft getreten. Somit gelten für sieben Gesundheitsberufe schweizweit einheitliche Anforderungen an die Ausbildung und die fachlich eigenverantwortliche Berufsausübung.
Bundesamt für Gesundheit BAG
Abteilung Gesundheitsversorgung und Berufe
Sektion Weiterentwicklung Gesundheitsberufe
Schwarzenburgstrasse 157
Schweiz - 3003 Bern
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