Gesundheitsberufe der Tertiärstufe
Die Gesundheitsberufe sind zusammen mit den Medizinal- und Psychologieberufen ein wichtiger Bestandteil des Gesundheitssystems. Angesichts der Entwicklung der Gesundheitsbedürfnisse wird künftig die Nachfrage nach diesen Gesundheitsfachpersonen weiter steigen.

Gesundheitsberufe nach GesBG
Das Bundesamt für Gesundheit BAG setzt sich dafür ein, dass die Qualität der Ausbildung und der Berufsausübung der Gesundheitsfachpersonen den Bedürfnissen der öffentlichen Gesundheit, dem Gesundheitsversorgungssystem und den internationalen Beziehungen entsprechen.
Gestützt auf dieses Ziel hat das BAG zusammen mit dem Staatssekretariat für Bildung, Forschung und Innovation SBFI das neue Gesundheitsberufegesetz (GesBG) erarbeitet. Dieses regelt die Studiengänge in Pflege, Physiotherapie, Ergotherapie, Hebamme, Ernährung und Diätetik, Optometrie und Osteopathie sowie die Berufsausübung dieser Berufsgruppen. Das GesBG wurde am 30. September 2016 vom Parlament verabschiedet. Am 1. Februar 2020 ist das neue Gesetz zusammen mit seinem Ausführungsrecht in Kraft getreten.
Zuständigkeiten
Das BAG ist zuständig für die folgenden Ausführungsbestimmungen:
- Gesundheitsberufekompetenzverordnung (GesBKV);
- Registerverordnung zum GesBG;
- EDI-Verordnung über die Akkreditierung der Studiengänge nach GesBG.
Das SBFI ist zuständig für die Anerkennung von ausländischen Diplomen und von inländischen Diplomen nach bisherigem Recht und die Umsetzung der entsprechenden Verordnung.
Weitere Informationen zu den Zuständigkeiten des SBFI und zu den Bildungserlassen und zum Berufsverzeichnis SBFI finden Sie auf dieser Seite im Register «Links».
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Inhaltsverzeichnis
Bundesamt für Gesundheit BAG
Sektion Weiterentwicklung Gesundheitsberufe
Schwarzenburgstrasse 157
Schweiz - 3003 Bern